krankenhauskosten übernahme bei hartz4 bezug

5 Antworten

Nein.

Aber Du kannst einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Deiner Krankenkasse stellen. Zuviel gezahlte Beträge bekommst Du zurück.

"Zuzahlungen bei ALG II (Hartz IV) sind im Jahr 2012 auf 89,76 € begrenzt (2 %-Grenze, bei chronisch Kranken die Hälfte). Es ist immer ein Mindestbetrag zu zahlen. Dieser richtet sich nach dem Eckregelsatz der Sozialhilfe von 374 € (Stand: 1. Januar 2012)."

https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstbeteiligung

Kleiner Tipp:

Wenn Du weißt, dass Du z. B. nächstes Jahr öfter Medikamente brauchst, kannst Du bei Deiner Krankenkasse fragen, ob Du die Summe im Voraus bezahlen kannst - dann bist Du das ganze Jahr befreit. Und evt. Familienmitglieder ebenfalls.

Eigenantei bei Hartz4 (10€ pro Tag) zahlen. Im Prinzip ja !!!

Diese Zuzahlungen sind für längstens 28 Tage im Jahr,also max. 280 € pro Jahr zu zahlen.Wenn sie in diesem Jahr schon einmal beim Arzt war und Medikamente bekommen hat und Zuzahlen musste,wird diese Zuzahlung von ihrer zu zahlenden Zuzahlungsgrenze abgezogen.Hat sie keine chronische Krankheit,wo sie laufend auf Medikamente angewiesen ist,beträgt ihre Zuzahlung 2 % ihrer jährlichen Regelsatzleistung,bei chronischer Krankheit 1 %.Also bei 382 € Regelsatz x 12 Monate macht das 4584 € im Jahr.Das sind bei 1 % 45,84 € und bei 2 % 91,68 € und mehr muss sie nicht zahlen.Wenn sie die 180 € zahlt,muss sie auf ihre Krankenkasse,mit Bescheid von ALG - 2 und eventuellen Belegen für dieses Jahr,von Zuzahlungen was sie schon geleistet hat,zahlt sie dann nur die Differenz und wird dann mit einem Ausweis für das laufende Jahr von Zuzahlungen befreit.Das kann sie auch schon zu beginn des nächsten Jahres selber machen und ihren Anteil schon im voraus Zahlen,bekommt dann wieder ihren Befreiungsausweis,muss sie halt selber wissen,ob es sich für sie lohnt.

Nein.

Die gesetzliche Zuzahlung bis zur Belastungsgrenze von aktuell 94€/anno musst du vom Regelsatz selber tragen.

Lass dir, wenn du die Summe erreichst, von der krankenkasse die zuzahlungsbefreiung ausstellen, die musst du beid er Kasse unter Vorlage der Quittungen beantragen.

Generell nicht, Aber du hast bei der KV eine Belastungsgrenze, nach welcher sofern überschritten, keine Kosten mehr auf dich zu kommen an Zuzahlungen, etc. Weiterhin kannst du natürlich wegen deiner gesundheitlichen Belastung einen Antrag auf Mehrbedarf stellen. Diesen musst du begründen, am besten mit deinem Sachbearbeiter besprechen und dann abwarten wie entschieden wird.

Antrag auf Mehrbedarf

MB wird nicht bei gesetzlicher Zuzahlung anerkannt.

Laut ESV-Abteilung 6 sind im monatlichen Regelsatz aktuell 15,55€/mtl für Gesundheitspflege enthalten, daraus hat man die gesetzlichen zuzahlungen zu leisten.

Im Link ziemlich weit unten findet sich diese ESV-Tabelle.

http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-leistungen.html

Wenn du Harz 4 beziehst musst du nur bis zur einer gewissen Grenze zuzahlen..Es kann gut sein das du mit den bereits schon geleisteten 80 Euro diese Grenze schon erreicht hast..Geh mit deinem Leistungsbescheid zu deiner Krankenkasse und frag einfach mal nach