Krank bis zum letzten Arbeitstag?

12 Antworten

war die kündigung vorhersehbar hättest dich vorher krankschreiben lassen sollen :)

so... naja. viel haben können sie dir nicht. bzw. frag die doch mal ob es eine personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte kündigung war ^^

wenn betriebsbedingt, lass die kündigung auf soziale ungerechtfertigkeit prüfen und hol dir ne satte abfindung. Wegen auftragsmangel dürfen sie dich nicht schmeissen.

nur am rande..... kommt nen betriebsarzt ins spiel oder amtsarzt.... sind sie nicht verpflichtet dir weiter zu zahlen für die K-Tage wenn es nur geschummel war

Wuhki  16.02.2009, 16:43

Klar kann man wegen Auftragsmangel Kündigen...

das ist ja grade "die Kündigung" in der ZA

Leys87  16.02.2009, 16:43
@Wuhki

ja ne ist klar....

bei ZA kannst du betriebsbedingt wegen auftragsmangel nicht kündigen

Leys87  16.02.2009, 16:45
@Wuhki

dann frag mal das liebe arbeitsamt warum so viele Zeitarbeitsfirmen einen auf den Deckel bekommen haben wegen ihrer entlassungen

Wuhki  16.02.2009, 16:45
@Leys87

Warum streiten wir eigentlich immer? selbst meine Personaldisponentin und mein Chef sagen das gegenteil von dir^^

Wuhki  16.02.2009, 16:48
@Leys87

wir haben es aber neuerdings auch so in der Schule gelernt, du hast recht man sollte natürlich auch schauen ob diese Sozial gerechtfertigt ist, allerdings wenn dies der Fall ist kann man jemanden ganz einfach so (natürlich Fristgerecht) kündigen.

Leys87  16.02.2009, 16:49
@Leys87

Tut mir leid, aber es ist nur betriebsbedingt bei einem dauerhaften Auftragsmangel. dann seit ihr pleite? cool.

vorrübergehender auftragsmangel begründet keine betriebsbedingte kündigung

Wuhki  16.02.2009, 16:50
@Leys87

mit Begründung der Wirtschaftskriese schon, außerdem sind wichtige Connections zum AA auch sehr wichtig. Du hast deinen Betrieb nicht zufällig in Köln?

Leys87  16.02.2009, 16:51
@Wuhki

ne, köln nicht

Wuhki  16.02.2009, 16:52
@Leys87

warum wirst du direkt beleidigend? keiner greift dich persönlich an und sagt das du dumm bist?

Leys87  16.02.2009, 16:54
@Wuhki

bin ich doch nicht. akquise wird aber nunmal mit k geschrieben.

und das solltest du in dem berufsfeld wissen

Wuhki  16.02.2009, 16:57
@Leys87

najut ich möcht mich nichmehr streiten, das Thema ist für mich jetzt beendet.

theoretisch kannste das tun (und hoffen, dass dein Chef das hier nicht liest). Dein Chef könnte dich zum Amtsarzt schicken oder dir einen Detektiv auf den Hals hetzen. Beides für deinen Fall ein viel zu hoher Aufwand. Den Schein kriegst fast bei jedem Doc. Einfach sagen, dass du nervlich total fertig bist und dann isses gut. Damit musst du dann auch nicht zu Hause im Bett bleiben, sondern darfst sogar in den Urlaub gehen bzw. dich bei ausserhäusigen Freizeitaktivitäten aufmuntern. Völlig streßfrei und gängige Praxis.

Wenn sie Dir nachweisen können, dass Du nur "krankfeierst", dann ja.

Man kann sich natürlich krankschreiben lassen, wenn man zB gemobbt wird (sei es von Kollegen oder aber vom Chef). Das bedarf dann aber auch Deinerseits genügend Argumentation, falls Dein Chef doch Zweifel an der ansonsten hieb- und stichfesten Krankschreibung hat.

Also wenn es doch einigermaßen geht, halte lieber durch und vielleicht bekommst Du ja doch noch in einer Firma einen Job, der Dir gefällt und Du evtl. dort weiterarbeiten kannst. Viel Erfolg!

Was soll Dir die Firma schon anhaben können? Wenn ein Arbeitnehmer krank ist dann kann er halt nicht zur Arbeit kommen. Und auf ein vernünftiges Arbeitszeugniss wirst Du ja sowieso nicht hoffen. Falls Du doch eins haben möchtest, würde ich darüber nachdenken ob ich wirklich zum Arbeiten zu krank bin. Nur mal so als Tipp vielleicht fragt Dein zukünftiger AG mal beim letzten nach wie Dein Abgang so gewesen ist. Der Golfplatz ist ja nicht so groß als das man sich da nicht treffen könnte.

Das ist ja alles gut und schön, aber überlege mal, es könnte doch sein, dass die Zeitarbeitsfirma dich zu einem späteren Zeitpunkt wieder einstellt ( z.B. bei neuen Aufträgen ), aber wenn du jetzt krank machst, dann könntest du schleche Karten haben.