Habe bei der zeitarbeitsfirma gekündigt. Darf ich jetzt in der Firma wo ich eingesetzt war arbeiten?

6 Antworten

Ja, Du kannst beim Entleihbetrieb arbeiten.

Habe aber gelesen, das ich 3 Jahre nicht in der Firma arbeiten darf, bei der ich als Zeit Arbeiter eingesetzt war.

Wo soll das stehen? Verwechselst Du nicht etwas? Kann es sein, dass Du hier das Teilzeit- und Befristungsgesetz mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verwechselst?

Lies mal im § 9 AÜG nach. Dort steht unter Abs. 4:

"Unwirksam sind Vereinbarungen, die dem Leiharbeitnehmer untersagen, mit dem Entleiher zu einem Zeitpunkt, in dem das Arbeitsverhältnis zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer nicht mehr besteht, ein Arbeitsverhältnis einzugehen."

Wenn Dein Entleihbetrieb Dich also einstellen möchte, kann er das tun wenn Du nicht mehr Arbeitnehmer der Leihfirma bist.

Es kann aber sein, dass zwischen Verleiher (ZAF) und Entleiher eine Vereinbarung geschlossen wurde, bei der der Entleiher der ZAF, sollte er einen entliehenen AN selbst einstellen wollen, eine "Ablösesumme" zahlen muss. Solche Vereinbarungen sind nicht ungewöhnlich und erlaubt.

Im Regelfall ist dieses im Dienstleistungvertrag geregelt, den deine Zeitarbeitsfirma mit der Einsatzfirma geschlossen hat.

Es gibt dort aber kein Verbot, dass du nicht eingestellt werden kannst, sondern ist dort eher vermerkt, dass du in einem solchen Fall dort zwar arbeiten darfst, aber die Einsatzfirma dafür eine Art "Auslöse" zahlen muss.

In vielen dieser Verträge ist eben auch geregelt, wie lange die Einsatzfirma dich über die Zeitarbeitsfirma beschäftigen muss, bevor sie dich kostenfrei in ihre Firma übernehmen können.

Also wie bei so vielen Dingen auf dieser Welt... Reine Geldfrage.

Es ist gesetzlich gewollt, dass der Zeitarbeit er in dem eingesetzten Unternehmen fest übernommen wird.

klar darfst du das.

selbstverständlich.

Habe aber gelesen, das ich 3 Jahre nicht in der Firma arbeiten darf, bei der ich als Zeit Arbeiter eingesetzt war.

@Bella567

Da verwechselt Du was. Die Zeitarbeitsfirma(!) darf dich nach einer gewissen Arbeitsdauer in einem Unternehmen drei Jahre lang nicht mehr in diesem Unternehmen einsetzen.

@Ifm001

Genau weil es nach 6 Monate z.B. in die gleiche Firma als Zeitarbeiter, nur ein Übernahme als Stammarbeiter oder ein Wechsel zu ein andere Firma weiter als Zeitarbeiter in Frage kommt.