Kommt jede Anzeige ins polizeiliche Führungszeugnis?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ziemlich viel Unsinn steht hier - vermutlich aus Unwissenheit. Ins polizeiliche Führungszeugnis kommen nur Strafgerichtsurteile, die höher liegen als 90 Tagessätze. Außerdem kommen alle Freiheitsstrafen rein, mit oder ohne Bewährung.

Das Führungszeugnis hat nichts mit dem Bundeszentralregister zu tun, auf das alle Justizbehörden zugreifen können. Im BZR werden alle Verurteilungen erfaßt, auch die kleinste von 5 Tagessätzen.

marcopolo79  13.05.2010, 09:53

Einzig richtige Antwort. Zur Ergänzung: Im Bundeszentralregister werden grds. alle Entscheidungen von Strafgerichten, tw. auch Vormundschaftsgerichten für eine bestimmte Zeit gespeichert. Es gibt zwei Arten des Führungszeugnisses. Das eine beinhaltet nur die Auskunft über die strafrechtliche Vergangenheit. Das andere - glaube es heißt behördliches Führungszeugnis - umfasst auch Entscheidungen von Verwaltungsbehörden z.B. Entzug Waffenschein, Entzug Gewerbeerlaubnis etc.. Zu beachten ist, dass nach § 32 BZRG auch Geldstrafen unter 90 TS im Führungszeugnis aufzuführen sind, wenn es noch weitere Straftaten gibt. Im übrigen kann nur - wie weiter unter schon geschehen - auf den Internetauftritt des Bundeszentralregister verwiesen werden. Da steht alles schön erklärt drinne.

Meines Wissens kommt gar keine Anzeige ins Führungszeugnis, nur Verurteilungen.

marcox3 
Fragesteller
 12.05.2010, 20:47

oh hab mich falsch ausgedrückt, stimmt

Anzeigen kommen überhaupt nicht ins Führungszeugnis. Nur Verurteilungen.

nur bei Verurteilung glaube ich oder?

vollimleben  12.05.2010, 20:44

richtig DH

Volker13  12.05.2010, 20:45
@vollimleben

Falsch! Beachte die Begriffe

Nicht jede Anzeige, aber jede Verurteilung...