Kommode bestellt - falsche Bekommen welche Rechte habe ich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du ein Unternehmer wärst, hättest du die Lieferung überprüfen müssen und hättest dann eben Pech, wenn du die falsche Lieferung nicht rechtzeitig bemerkt hast.

So ist das aber DEREN Problem. Die Lieferung einer falschen Kommode ist gemäß § 434 Absatz 3 BGB wie ein Sachmangel zu behandeln. Ihr habt also Anspruch auf Lieferung einer neuen Kommode und Abholung der alten. Der Verkäufer kann von euch verlangen, dass ihr das Ding versandfertig verpackt und u.U. auch, dass ihr es zurückschickt. Aber hinbringen müsst ihr die Kommode nicht.

Der Fehler liegt erst einmal auf DEREN Seite. Fest steht: Ihr bekommt die bestellte Kommode und die müssen die falsche zurücknehmen. Verleimt oder nicht. Ggf. könnte der Verkäufer einen Schadensersatzanspruch gegen dich haben, wenn die Kommode im Wert erheblich gemindert ist (also mehr als entstanden wäre, wenn du den Fehler rechtzeitig bemerkt hättest). Aber das ist eher vage.

Natürlich kannst du die Kommode auch behalten und stattdessen den Kaufpreis mindern. Wäre in diesem Fall recht einfach, weil ja der Preis der tatsächlich gelieferten Kommode bekannt sein dürfte.

hisgirl15 
Fragesteller
 06.05.2020, 15:25

Vielen Dank!

stylinson14  06.05.2020, 15:29

Müsste nicht zunächst für die Minderung eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden? Oder habe ich da etwas übersehen?

Ihr hättet die falsche Kommode gar nicht annehmen dürfen. Dadurch dass dein Freund sie jetzt aber bereits zusammen gebaut hat, hat er sie ja bereits verändert. Die geleimten Teile kann man ja nicht einfach wieder voneinander lösen. Damit ist das Rückgaberecht aufgehoben.

Wenn ihr jetzt eine weitere Kommode wollt, müsst ihr diese eben noch bezahlen. Dagegen wird kein Lieferant etwas einzuwenden haben.

hisgirl15 
Fragesteller
 06.05.2020, 14:36

Danke!

DerHans  06.05.2020, 14:37
@hisgirl15

Das ist dann eine zusätzliche Bestellung.

stylinson14  06.05.2020, 14:38

"Community Experte für Recht" und dann so eine Antwort? Nein. Ein "Rückgaberecht" ist nicht einfach aufgehoben.

DerHans  06.05.2020, 14:41
@stylinson14

Zurück geben kann man die Ware nur im ursprünglichen Zustand.

hisgirl15 
Fragesteller
 06.05.2020, 14:43
@DerHans

Das Möbelhaus will aber die Kommode zurück?

DerHans  06.05.2020, 14:44
@hisgirl15

Habt ihr denn gesagt, dass ihr sie bereits zusammen gebaut (und verleimt) habt?

Dann habt ihr ja nur das Transportptoblem zu lösen.

hisgirl15 
Fragesteller
 06.05.2020, 14:44
@DerHans

Ja das haben wir, sie wissen es

stylinson14  06.05.2020, 14:47
@DerHans

Das stimmt nicht bei Ansprüchen auf Nacherfüllung!

DerHans  06.05.2020, 14:51
@stylinson14

Die Nacherfüllung ist aber gar nicht mehr möglich, wenn der Käufer das Gut verändert hat.

hisgirl15 
Fragesteller
 06.05.2020, 14:55
@DerHans

Müssen wir in dem Fall die Transportkosten zahlen oder das Möbelhaus?

DerHans  06.05.2020, 14:57
@hisgirl15

Du hast doch weiter oben geschrieben, dass ihr sie behalten wollt. Das wäre für alle Seiten die einfachste Lösung. Wenn ihr sie dort anliefern wollt, müsst ihr die Kosten auf jeden Fall erst einmal zahlen. Kostenlos übernimmt das kein Spediteur.

stylinson14  06.05.2020, 15:06
@hisgirl15

In § 439 II BGB steht: "Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Ihr könnt nach § 475 VI einen Vorschuss verlangen. Bedenken solltet ihr aber, dass es je nachdem, ob dein Freund zu Annahme von Paketen und zum Zusammenbau berechtigt war, sein kann, dass ihr Schadensersatz zahlen müsst, wenn die Kommode durch den Zusammenbau einen Wertverlust erlitten hat. Da ist es wohl gut, sich mit dem Möbelhaus abzusprechen und gütlich zu einigen. Soweit ihr Verbraucher seid gilt aber gerade NICHT, dass man die Kommode bei Erhalt überprüfen muss. So einfach verliert man seine Rechte auf Nacherfüllung nicht! Und lieber @DerHans: bitte keine (falsche) Rechtsberatung!

hisgirl15 
Fragesteller
 06.05.2020, 15:07
@DerHans

Haben wir das Recht, nach einem Preisnachlass zu fragen?

stylinson14  06.05.2020, 15:32
@hisgirl15

Nett Fragen kostet nichts, einen Anspruch habt ihr erst nach erfolgter Fristsetzung oder bei Entbehrlichkeit der Frist. Aber wahrscheinlich wird das Möbelhaus sich darauf einlassen, dass ihr nur den Preis bezahlt, den die gelieferte Kommode tatsächlich kostet. Das würde ich aber nur machen, wenn die Kommode für mich gleichwertig ist und mir egal ist, welche der beiden Kommoden ich bekomme.