Falsche Größe geliefert?

6 Antworten

wie schon geschrieben:
Die Reklamation berührt die Sachmangelhaftung. Hier liegt ein Sachmangel
vor, weil der Verkäufer die richtige Sache (bzw. die vereinbarte Beschaffenheit, also Größe x) liefern muss und das hat er nicht getan. Damit gelten erstmal die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Grundsätzlich kannst Du das reklamieren. Du kannst jetzt sogenannte Nacherfüllung verlangen, dass Du ein Kleidungsstück in der korrekten Größe geliefert bekommst. Weil Du das Kleidungsstück getragen hast, können sich aber daraus Wertersatz oder Schadensersatzansprüche des Verkäufers ergeben. Das kommt aber jetzt darauf an, in welchem Zustand das Kleidungsstück ist

Die falsche Größe ist ganz klar ein Mangel, den der Verkäufer beseitigen muss. Er muss also die richtige Größe liefern im Rahmen der Sachmangelleistung.
Das Problem dabei: Du hast das Teil benutzt (obwohl es eine falsche Größe war). Das heißt, wenn es nicht mehr "neuwertig" ist, dann kann der Verkäufer einen Ausgleich verlangen.
Da kommt es dann drauf an, ob und wie viel er verlangt und ob sich das dann noch lohnt für Dich. Das Porto muss der Verkäufer übernehmen.

Es ist auch die Pflicht des Käufers die Ware bei Erhalt auf Vollständigkeit oder bei Kleidung eben auf die richtige Grösse hin zu überprüfen. Ein gewaschenes und getragenes Kleidungsstück kann man meist nicht mehr umtauschen, weil der Händler das Teil nicht weiter verkaufen kann...

Esskah  10.03.2017, 07:50

und woraus leitest Du diese Pflicht ab?

Schau mal nach was bei dem Anbieter wo du das bestellt hast zum Thema Widerruf steht! In der Regel ist ein Umtausch 2-4 Wochen möglich.

Bei getragen könnte es schwierig werden.

Beim Wareneingang von retournierten Ware wird auf Hautfett und Hautschuppen untersucht.

Gewaschen und zurück geht gar nicht.

Außer das Teil hat beim Waschen Schaden genommen wie Naht aufgegangen.... Entfärbt....Geschrumpft....
Aber frag doch einfach Mal oft sind die Firmen sehr kulant.
Alles Gute

Esskah  10.03.2017, 07:52

Das eine hat mit dem anderen erstmal nichts zu tun. Ein Reklamationsgrund liegt vor und kann reklamiert werden - Punkt.

Dass sich dann Ansprüche für den Verkäufer ergeben ist wieder etwas anderes und muss hier gesondert betrachtet werden. Das nennt man Abstraktionsprinzip