Kleingewerbe bei unter 450 euro?

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Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 gehörst Du als Nachhilfelehrer zu den Freiberuflern („Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit…“)

Du mußt also nur beim Finanzamt deine Tätigkeit melden: https://www.klicktipps.de/gewerbe-freiberuf.php

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Gewerblich bist du bereits, wenn du eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht hast. Dafür ist der Umsatz erst einmal unerheblich. Also musst du ein Gewerbe anmelden und KANNST die USt Regelung für Kleinunternehmen nutzen.

Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) § 18 gehörst Du als Nachhilfelehrer zu den Freiberuflern („Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit…“)

@siola55

Das EStG ist nicht dafür maßgeblich, wann man ein Gewerbe anmelden muss, sondern nur, wie die Einkünfte versteuert werden. Und nach der Rechtsprechung zu § 6 GewO brauchen nur lehrende Tätigkeiten innerhalb des staatlichen Bildungssystems kein Gewerbe anmelden.