Kleingarten Übernahme von Kindern

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soweit ich weiß, kann man sein Kind nicht mit in den Pachtvertrag mit hineinnehmen, da es kein Partner ist. Wohldem kann sich das Kind für einen kleinen Obulus als Nachpächter vormerken lassen.Das würde bedeuten...das Kind würde als Nachpächter genommen, was allerdings auch zur Folge hat, das es das übergroße abreißen muß. Hab leider das selbe Problem,heuul....