Kleiner Nebenverdienst mit IT-Diensleistung (was muss man beachten?)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, also eine Sache müsstest du vorab klären wenn du sowas machst. Ich nehme mal an du machst deine Ausbildung auch in so einem Bereich oder? Weil es ist z.B. so, dass wenn du selbständig die gleiche Tätigkeit ausübst wie in deinem Arbeitsbereich, dann muss dir dein Arbeitgeber das ok geben. In den meisten Verträgen steht auch drin, dass ein anderer Job nicht mit diesem in Konflikt stehen darf. Wenn dein AG sein ok gibt, steht dem schon mal nichts im Wege.

Wenn du wirklich nur 50 - 100 im Monat dazu verdienst dann ist dies noch unversteuert und somit ok. Würde es dir aber dennoch nahelegen das einfach als Gewerbe anzumelden weil dann bist du total auf der abgesicherten Seite. Ich sags dir aber so wie es ist, wenn du das wirklich nur bei privaten machst wo nichts wichtig dahinter steckt wie wichtige Daten die gesichert sein müssen etc. tritt dir da sowieso keiner auf die Füße steigen von den privaten Leuten. Aber machs lieber und das Finanzamt lässt dich auch in Ruhe.

CrazZzyFreki 
Fragesteller
 01.09.2014, 11:38

Okay, Danke für diese ausführliche Antwort. Ich werde evtl mal beim Finanzamt nachfragen, wie es aussieht.

Du brauchst die (schriftliche) Zustimmung deines Arbeitgebers, und du musst es beim Finanzamt melden. Legal geht nur über Rechnungen, die du schreibst. Dann bist du entweder freiberuflich oder gewerbetreibend "nebenbei". Wie genau das funktioniert und was für dich zutrifft solltest du wirklich direkt beim Finanzamt erfragen.

Novos  01.09.2014, 11:27

Er benötigt keine Zustimmung vom AG, aber muss die Nebentätigkeit mitteilen.

quetzacoatl  01.09.2014, 11:31
@Novos

Der Arbeitgeber bezahlt ihn ja auch dafür, dass er sich in seiner Freizeit erholt, damit er zur Arbeit ausgeruht erscheint. Wenn dann die Freizeit auch zum arbeiten genutzt wird kann das Auswirkungen auf die Arbeit haben. Da wär ich vorsichtig, auch und gerade wenn das Nebengewerbe in der gleichen Branche angesiedelt ist wie der Hauptberuf. Das Risiko, einfach ohne Zustimmung nebenbei was anzufangen wäre es mir nicht wert dafür evtl. meinen Ausbildungsplatz zu riskieren. Lieber gleich von anfang an mit offenen Karten spielen.

CrazZzyFreki 
Fragesteller
 01.09.2014, 11:47
@quetzacoatl

Also die gleiche Branche ist es zwar, allerdings ist meine Firma eine Art Serverhosting und Eigensoftware-Vertrieb. Somit sollte es da keinen Ärger geben. Da ich ja keine schweren Aufgaben ausführen möchte und auch nicht sehr viel Zeit investieren möchte (vielleicht 10 Stunden im Monat maximal), Dass ich mit meinem Betrieb mal reden muss ist ja kein Problem und ich denke nicht, dass sie da mir ein Stock zwischen die Beine werfen. Aber Danke für diese Tipps.

Du musst die nebentätigkeit dem Ausbildungsbetrieb melden. Du darst dem Betrieb nicht in Konkurenz trenen. Du muss die Nebentätigkeit als freiberufliche Tätigkeit beim Finazamt anmelden. Wenn Du nebenbei auch Teile (Hardware) verkaufen willst, musst Du ein Gewerbe bei der Gemeinde anmelden. Du solltest eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abscliessen.

CrazZzyFreki 
Fragesteller
 01.09.2014, 11:39

Auch Danke an dich,

Betriebshaftpflicht werde ich mir mal anschauen. Dankeschön =)

help4help  02.09.2014, 12:33
@CrazZzyFreki

Ja und zu Versicherung kommt noch die nette Zwangsmitgliedschaft in der IHK und wenn Du doch mehr eintreibst, die lukrative Gewerbesteuer und wenn Du in einem Areal Dein Geschäft betreibst, welches einen hohe Hebesatz bei der Gewerbesteuer ansetzt, dann ist die Gewerbesteuer nur für Deine Gemeinde lukrativ!

Viel Spaß!

du musst sogar ein gewerbe anmelden sonst ists schwarz minjung.

CrazZzyFreki 
Fragesteller
 01.09.2014, 11:39

Deswegen ja meine Frage =)

CrazZzyFreki 
Fragesteller
 01.09.2014, 11:39

Deswegen ja meine Frage =)