Nebentätigkeit während der Ausbildung, Mini Job oder Honorar?

2 Antworten

Im Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsvertrag könnte eine Klausel stehen, die dich dazu zwingt, dem Arbeitgeber darüber Auskunft zu geben, ob eine Nebentätigkeit erlaubt wäre, insofern diese das Arbeitsverhältnis nicht stören würde. Die Betonung liegt hier aber auf MÖGLICHERWEISE.

Desweiteren liegt die Obergrenze für das Jahr bei 8400 Euro

http://www.gehaltsabrechnung.info/informationen-fuer-studenten-tipps-zu-nebenjob-und-selbststaendigkeit-535.html

8400?? Nur für die nebentatigkeit oder insgesamt,  mit azubi Gehalt?! 

@justforfun1986

Wenn der Umsatz zuzüglich Steuern im laufenden Kalenderjahr den Wert von 17.500 Euro überstiegen hat und im folgenden Kalenderjahr 50.000€ übersteigen wird, müssen Studenten Umsatzsteuer zahlen

Als Auszubildender benötigst du für die Aufnahme einer
Nebentätigkeit die Zustimmung des Ausbildungsbetriebes, da die
Ausbildung in der Regel ein Vollzeitjob ist.

Die Aufnahme der Nebentätigkeit kann abgelehnt werden, wenn es sich
um eine Arbeit bei einem Konkurrenzunternehmen handelt,die vom
Arbeitszeitgesetz vorgesehene monatliche Höchstarbeitszeit vermutlich
regelmäßig überschritten wird, und vorausichtlich das Ausbildungsziel
nicht erreicht werden kann.