Klage gegen Arbeitsagentur - was kostet mich das?

2 Antworten

Ersteinmal ist die Arbeitsagentur nicht dasselbe wie die Arge. Unterscheide zwischen Agentur für Arbeit (da gibt's Arbeitslosengeld I) und Arbeitsgemeinschaft (früher) / jetzt jobcenter (da gibts Arbeitslosengeld II). Bevor Du Klage einreichen kannst, kannst Du ersteinmal gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid in Widerspruch gehen. Dieser wird dann von einer unabhängigen Stelle, der Widerspruchsstelle, geprüft. Schau doch ersteinmal was dabei herauskommt. Sollte der Widerspruch abgewiesen werden kannst Du klagen. Kosten entstehen in der Regel nur Deine eigenen, wie etwa Anwaltskosten etc. , falls Du einen in Anspruch nimmst. Fakt ist aber, das Du auf jeden Fall überzahlte Beträge zurück zahlen musst, unabhängig von der Schuldfrage, denn sie stehen Dir nun mal nicht zu.

160 Euro, die du zurückzahlen muß. Klageerhebung beim Sozialgericht ist erst mal kostenlos. Verlierst du aber kann die Arbeitsagentur dir ihre Kosten in Rechnung stellen.