Kinderwagen Verbot im Aufzug

7 Antworten

Ja, das dürfen die, wenn es ein öffentliches Gebäude ist. Dort hat die Gemeinde Hausrecht und darf bestimmen, wer den Aufzug benutzt oder wer nicht. Dann stell den Wagen unten ab und nimm dein Kind auf den Arm.

violatedsoul  09.10.2014, 12:51

Sind die Aufzüge zum Kaffee transportieren oder was?

johnirving  09.10.2014, 12:52
@violatedsoul

Der Aufzug ist offensichtlich recht klein (wenn er nur für 4 oder 6 Personen zugelassen ist). Ein Kinderwagen (je nach Modell) ist aber groß und sperrig. Dazu noch eine Person, die ihn führt. Das wird wohl eher das Problem sein.

XC600  19.10.2014, 15:36
@johnirving

warum sollte das denn so ein Problem sein wenn der Aufzug mit Kinderwagen und Mutter drin voll ist ? ........ die Mutter will in diesem fall nur bis in den zweiten Stock......das dauert paar Sekunden dann ist sie oben und der Fahrstuhl steht wieder für die anderen Mieter zur Verfügung.................ich glaube kaum das andere Mieter da nun ein Problem hätten wenn der Aufzug grad besetzt ist mit Mutter und KW......dann wartet man eine Minute dann ist der Aufzug wieder leer........................viele schreiben sie soll den KW einfach im EG stehen lassen und das Baby tragen........hmm , aber genau DAS ist ja auch in vielen Mietshäusern verboten den KW unten stehen zu lassen (wegen Fluchtweg Behinderung) ......................niemand kann doch wohl ernsthaft verlangen das die Mutter den KW zwei Stockwerke hochschleppt wenn ein Aufzug vorhanden ist , ist ja wie bei den Schildbürgern ............

Es ist zwar richtig, dass die Gemeinde das Hausrecht hat, dies tritt jedoch hinter dem öffentlichen Charakter des Gemeindehauses zurück. Genauso wie ein Rollstuhl ist ein Kinderwagen ein Beförderungsmittel für Menschen, die sich aus eigner Kraft nicht gehen können.

Daher würde das Verbot des Kinderwagens in einem öffentlichen Gebäude eine nicht hinzunehmende Diskriminierung darstellen.

Benutze also weiterhin den Aufzug mit dem Kinderwagen!

johnirving  09.10.2014, 12:51

Wenn der Aufzug für 4 bis 6 Personen nur ist, dann ist es ein sehr kleiner Aufzug und der Kinderwagen plus einer Begleitperson wahrscheinlich zu sperrig und zu groß!

Interesierter  09.10.2014, 12:54
@johnirving

Na gut, wenn der Wagen nicht reinpasst, dann geht es eben nicht. Wenn er aber reinpasst, dann ist es auch erlaubt.

Im Übrigen hätte ich gerne mal gewusst, was "aus versicherungstechnischen Gründen" denn konkret heissen soll. Gibt es hier eine Gebäude-Haftpflicht, die nicht bezahlt, wenn ein Kinderwagen im Aufzug transportiert wird? Oder wie darf ich das verstehen?

johnirving  09.10.2014, 12:57
@Interesierter
Gibt es hier eine Gebäude-Haftpflicht, die nicht bezahlt, wenn ein Kinderwagen im Aufzug transportiert wird?

Das kann durchaus sein. Der Kinderwagen könnte die Türe blockieren, wenn die Grundfläche des Aufzugs nicht groß genug ist, oder die Person, die ihn führt, keinen ausreichenden Platz mehr zum Stehen hat.

Interesierter  09.10.2014, 12:59
@johnirving

Einen Kinderwagen darf ich nicht mitnehmen. Einen Einkaufstrolly oder einen anderen Wagen, auf dem etwas geladen ist, sehr wohl.

Das ist Diskriminierung in Reinkultur!

johnirving  09.10.2014, 13:05
@Interesierter

Ja, weil der Einkaufstrolly kleiner ist. Wenn du das nicht verstehst, dann kann dir hier wirklich niemand helfen.

SchlawienerSued  09.10.2014, 13:05
@Interesierter

Woher willst du das wissen ob ein Trolly indem Gebäude im Aufzug verboten ist?

Du weiß ja nicht einmal WARUM da Kinderwägen verboten sind.

Interesierter  09.10.2014, 22:27
@johnirving

Ein Kinderwagen ist ein vollkommen normales Beförderungsmittel für Babys und Kleinkinder. Wenn du objektive Fakten vorweisen könntest, aus denen eine Gefährdung durch einen Kinderwagen im Aufzug hervorgeht, könnte ich dir folgen. Eine derartige Gefährdung ist jedoch absurd und nicht gegeben.

Vielmehr sieht es doch so aus, dass der Fahrstuhl bei Benutzung mit einem Kinderwagen voll ist und dadurch andere Menschen behindert werden könnten. Wir sind schon eine tolle Gesellschaft, in der Mütter mit kleinen Kindern zugunsten Erwachsener, die auch problemlos die Treppe nehmen könnten, diskriminiert werden. Tolle Geisteshaltung und äusserst (a)sozial!!!

Interesierter  09.10.2014, 22:28
@SchlawienerSued

Du weisst es auch nicht, verteidigst jedoch das Verbot. Aus welchem Grund?

SchlawienerSued  09.10.2014, 13:02

Im Gegensatz zu einem Rollstuhlfahrer können Kinder sehr leicht auf dem Arm befördert werden. Auch in den 2. Stock. Kinderwagenlenker werden an der Erledigung ihrer Amtsgeschäfte also nicht gehindert. Daher sind solche Verordnungen auch keine Diskriminierungen, sondern ggf. Versicherungsrechtlich bedingt. Da tritt dann der öffentlichen Charakter des Gemeindehauses hinter das Versicherungsrecht zurück. Es ist durchaus zumutbar, dass Eltern den Kinderwagen im EG sicher abstellen oder ggf. gleich im KFZ lassen.

ina76 
Fragesteller
 09.10.2014, 13:09
@SchlawienerSued

Da hast du sicherlich Recht. Habe auch kein Problem die zwei Stockwerke zu Fuß zu gehen. Ist halt nur etwas blöd, weil ich meinen 2. jährigen Sohn dort immer abhole und solange ich ihn umziehe müsste ich mein Baby auf den Boden ablegen.

Interesierter  09.10.2014, 22:34
@SchlawienerSued

Das heisst also, von einem Kinderwagen geht eine Gefahr aus, von einem Rollstuhl nicht? Wenn die Gefährdung das Problem wäre, müsste beides verboten sein.

Behinderte werden geschützt, während Eltern mit Kindern diskriminiert werden.

Hast du Kinder und dein 6 Monate altes Baby schon mal bei einem Behördengang dabei gehabt? Ich vermute mal eher nicht, denn sonst würdest du hier nicht schreiben, dass die Beförderung des Babys auf dem Arm so problemlos möglich wäre.

Die Sache liegt auf der Hand. Ein Kinderwagen ist groß und sperrig. Er würde den grössten Teil der Kabine vereinnahmen und es könnten andere Menschen behindert werden. "Versicherungstechnische Gründe" BLÖDSINN!!

Es gibt kein Verbot für Kinderwagen im Aufzug, selbst extra gekennzeichnete Personenaufzüge sind für deren Transport zulässig. Der Gesetzgeber hat jedoch die Nutzung von Kinderwagen auf Fahrtreppen untersagt.

Aus meiner Sicht ist ein Aufzug doch gerade dazu da, dass Menschen im Rollstuhl oder mit Kinderwagen diesen benutzen, weil sie nicht die Treppen nehmen können.

Von daher halte ich das für sehr zweifelhaft, ob das rechtens ist.

hast du nicht nach der Begründung gefragt? Hab sowas noch nie gehört. Solange die Gesamtzuladung nicht überschritten ist macht das keinen Sinn.

ina76 
Fragesteller
 09.10.2014, 13:02

Wenn etwas passieren würde, würde ich mit dem Kinderwagen nicht mehr aus dem Aufzug kommen. Aus versicherungstechnischen Gründen soll ich deshalb nicht mehr damit fahren.

Grautvornix  09.10.2014, 13:04
@ina76

Und wenn du den Kinderwagen die Treppe hochschleppst, könnz ihr euch den Hals brechen. Ich google mal.

Grautvornix  09.10.2014, 13:09
@Grautvornix

nix gefunden. Kannst dich mal an den Aufzugbetreiber wenden, steht auf dem Schild im Aufzug.

ina76 
Fragesteller
 09.10.2014, 13:11
@Grautvornix

Wäre eine Idee, danke.

SchlawienerSued  09.10.2014, 13:11
@ina76

Dachte ich mir doch!!!

Dann dürfen die dir das gar nicht gestatten. Wenn doch, dann wäre die Gemeinde zahlungspflichtig wenn was passiert.