Kindergeld rückzahlung schulabruch

4 Antworten

Es kommt darauf an, was du unter beruflicher Orientierung verstehst. Kannst Du nicht glaubhaft machen (Bewerbungen), dass Du Dich zum nächstmöglichen Beginn um einen Ausbildungsplatz bemüht hast, bestand kein Anspruch und das Geld muss gezahlt werden. Anspruch bestand ab der ersten Bewerbung.

Du musst die nicht innerhalb von 4 Monaten gefunden haben ( Übergangsfrist zwischen Beendigung / Abbruch und Neubeginn einer weiteren Ausbildung ) sonder diese begonnen haben oder eine andere Voraussetzung erfüllt haben !

Wenn du dich also ab März zuerst für eine Fachoberschule beworben hast und danach für deine Ausbildung,zum nächst möglichen Beginn und dies der Familienkasse durch Bewerbungen bzw.Absagen belegen kannst,dann kommst du wahrscheinlich um die Rückzahlung herum.

Käme drauf an, deine Unterbrechung ist länger als 4 Monate (Februar - Ausbildungsbeginn), da gibt es nur noch Kindergeld, wenn man z.B. Ausbildungssuchend gemeldet war. Möglicherweise kannst du mit Bewerbungen nachweisen, dass du da ausbildungssuchend warst.

Nein, wenn du zu dieser Zeit nicht berechtigt warst Kindergeld zu erhalten, dann musst du es wohl oder übel zurückzahlen :(