Kindergeld rückwirkend einfordern, wie vorgehen?

9 Antworten

Der Staat meint sehr wohl, dass dir Unterhalt zusteht und das dieser wichtig ist. Deswegen gibt es sehr strenge Regeln dafür, deswegen gibt es nichts anderes, wo die Eigenbedarfsgrenzen strenger und niedriger sind, deswegen springt im Notfall sogar der Staat ein und kommt für den Unterhalt von Kindern, Azubis, Studenten auf.

Erster Punkt ist schonmal: ist/war dein Vater überhaupt leistungsfähig? Wenn nicht kann er natürlich auch keinen Unterhalt zahlen.

Wenn er nicht zahlt, hat deine Mutter Unterhaltsvorschuss bekommen? Der hätte euch bis zu deinem 12 Geburtstag zugestanden und bis zum 18. evtl. Wenn sie diesen in Anspruch genommen hat, hat das Amt das Geld von deinem Vater zurückverlang. Er hat dann also vielleicht gezahlt, auch wenn das Geld nicht direkt von ihm zu euch kam. Sollte sie das nicht beantragt haben: selber schuld

Hat deine Mutter Unterhalt eingeklagt? Wenn es einen Unterhaltstitel gibt ja, dann kannst du damit zu einem Gerichtsvollzieher und das Geld eintreiben lassen. Es ist richtig, dass Unterhaltsansprüche nach 3 Jahren verjähren. Das heißt, du hast bis 21 Zeit dafür.

Wenn deine Mutter jedoch nie Unterhalt geltend gemacht haben sollte, weder via Gericht noch via Unterhaltsvorschusskasse, dann war das nett, dass sie dem Vater das Geld geschenkt hat und dich unnötigerweise von ihrem Geld unterhalten hat.

Wenn du jetzt noch Unterhaltsbedarf hast, kannst du diesen gegen deine Eltern (beide!) gelten machen. Dazu reicht ein Brief an Vater und Mutter. Sollten diese nachweislich nicht genug Einkommen haben, um dich zu unterhalten, darfst du dich an den Staat wenden, der so großzügig ist und je nach Vorraussetzung mit Schülerbafög oder Grundsicherung einspringt.

Du solltest deinen Vater auffordern dir seine Einkommensnachweise zukommen zu lassen, da du aktuell zur Schule gehst und somit Anspruch auf Unterhalt hast. Sollte er dies verweigern oder nicht reagieren, dann besorge dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein mit dem du zum Anwalt gehst. Der wird mit dir zusammen Prozesskostenhilfe beantragen, falls es zum Prozess kommt.

Deine Mutter ist dir gegenüber allerdings auch barunterhaltsverpflichtet!

Du musst anhand des gemeinsamen Einkommens deiner Eltern deinen Anspruch errechnen. Zum Jugendamt kannst du auch, aber denen fehlt oft die rechtliche Grundlage und das Wissen und sie werden, wenn dein Vater nicht zahlen kann, es dabei belassen... Anwalt ist besser!

Sollte es jedoch der Fall sein, dass dein Vater unter dem Selbstbehalt liegt von 1300,- Euro, deine Mutter aber zahlen kann, dann zahlt sie den Unterhalt alleine!

Rückwirkend kannst du keine Ansprüche mehr stellen. Warum kümmerst du dich erst jetzt darum?

Auch wenn deine Mutter mehrmals vor Gericht war: hat sie den Unterhaltswunsch jährlich erneuert? Gab es einen Titel? Gab es ein Urteil? Hat sie alle 2 Jahre sein Einkommen geprüft?

Huffington 
Fragesteller
 13.08.2018, 14:56

Warum erst jetzt? Weil ich im letzten Jahr eine "Pause" von Schule etc. Hatte bzw. auf Ausbildungssuche war und somit ja keine Ansprüche hatte.

Das war halt schwer, er erschien zu den besagten Terminen nicht dann hieß es zwischenzeitlich er müsse zahlen aber es kam nichts und dann war es halt so das er hier in Deutschland gemeldet war aber anscheinend in der Schweiz lebte usw.

Anfordern wird schwer wenn ich seinen Wohnort nicht weiß und wohlmöglich wenn doch es ignoriert wird.

Kessie1  13.08.2018, 15:01
@Huffington

Wenn er es ignoriert, dann schalte einen Anwalt ein! Seine Adresse kennst du nicht? Versuche mal über die Social Medias irgendwas raus zu bekommen... Mitunter findet man dann die Leute bei Instagram, Facebook etc. und dort haben sie vielleicht ihren Wohnort hinterlegt. Etwas Detektivarbeit ist also gefragt... Dann mit den Infos zur Polizei und die bitten den Wohnort heraus zu finden.

Wichtig ist halt, dass du umgehend tätig wirst!

du kannst nichts zurückfordern. wenn der unterhalt nie von deiner mutter eingefordert wurde oder es einen titel gab, dann ist der unterhaltsanspruch verwirkt. es gibt nichts was du einfordern kannst. du kannst von beiden eltern unterhalt einfordern ab dato. wenn du bei deiner mutter wohnst, dann bekommt sie weiterhin das kindergeld. du hast auf dieses keinen anspruch.

Unterhalt geht nicht an die minderjährigen Kinder, sondern an den unterhaltenden Elternteil. Rückwirkend kannst du gar nichts fordern, aber jetzt, aktuell, kannst du Barunterhalt einfordern.

Huffington 
Fragesteller
 13.08.2018, 12:56

Der Elternteil wo ich wohne hat auch nie was bekommen obwohl es eingefordert wurde er kam zu einigen Gerichtsterminen nie aber es hat keinen interessiert in diesem Staat wo es anscheinend Gesetze geben soll.

markusher  13.08.2018, 13:00
@Huffington

dann konnte er nicht zahlen.

Huffington 
Fragesteller
 13.08.2018, 13:04
@Huffington

"„Unterhaltsansprüche verjähren grundsätzlich binnen drei Jahren, wenn man sie nicht gerichtlich durchsetzt. Unterhaltsansprüche von minderjährigen Kindern verjähren aber immer erst ab dem 18. Geburtstag. Ein Kind könnte theoretisch den gesamten aufgelaufenen Unterhalt bis zu seinem 21. Geburtstag geltend machen.

Doch Unterhaltsansprüche können sich so enorm auftürmen, dass der Unterhaltsschuldner von der Zahlung– selbst ratenweise – überfordert wäre. Man muss also dran bleiben und seine monatlichen Unterhaltsansprüche spätestens binnen eines Jahres durchsetzen. Tut man das nicht kann ein Großteil der Unterhaltsforderung verwirkt werden."

Ich wüsste nicht warum es nicht gehen sollte aber, bzw. eine logische Erklärung warum es nicht geht oder Quelle wäre hilfreich.

existiert denn übrigens ein gültiger Titel ? Das wäre die Grundlage um überhaupt irgendwas fordern zu können. ...... Wenn es keinen Titel gibt hat es sich sowieso erledigt ...... Da könntest du nur ab sofort was fordern, aber nicht rückwirkend. .....