Beratungshilfe vom Jugendamt für einen Anwalt?

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Damit wird der Beratungsschein befürwortet.

Es scheint so, dass es sich nicht um eine 08/15 Berechnung handelt in deinem Fall.

Du hast deinen Vater bzw. deine Eltern bereits aufgefordert dir ihre Einkommensunterlagen zur Verfügung zu stellen?

Ab 18 sind beide Elternteile unterhaltsverpflichtet. Also auch deine Mutter. Dein bedarf richtet sich nach dem bereinigtem Netto beider Elternteile. Also wäre es vielleicht sinnvoll erstmal die Einkommensbelege abzufordern. Falls deine Eltern nicht selbstständig sind, dann wären das die Belege der letzten 12 Monate inkl. letztem Steuerbescheid.

Wenn du einen Anwalt aufsuchst, dann nicht den, den deine Mutter vielleicht schon mal mit Unterhaltsangelegenheit beauftragt hat. Das wäre nämlich ein Interessenskonflikt und er müsste das Mandat ablehnen, falls er keine Rüge der Anwaltskammer bekommen möchte.

Du hast keinen Kontakt zum Vater oder warum wird der gerichtliche Schritt in Erwägung gezogen? Denn normalerweise könnte man dies ja auch untereinander klären und die Berechnung ist auch nicht besonders schwer.

Ich hatte Kontakt zu meinem Vater. Jedoch reagiert er auf Nachrichten und Anrufe meinerseits nicht. Mir wurde gesagt, dass das, was ich vom Jugendamt per Post bekomme für das Amtsgericht wäre. Mich hat die Formulierung nur durcheinander gebracht. Laut Jugendamt müsste ich damit zum Amtsgericht gehen und darauf würde das Ausstellen des Beratungsscheins erfolgen, mit dem ich im Anschluss einen Anwalt aufsuchen soll.

Also verstehe ich es richtig, dass dieses Schreiben nun für einen Beratungsschein ausreichen müsste?

@Alina78868

Das Schreiben ist für das Amtsgericht. Es wird nun einen beratungsschein ausstellen auf Antrag. Damit geht man zu einem Anwalt. Diesem vorab mitteilen, dass man einen Beratungsschein hat! Dort zahlt man dann lediglich eine Gebühr in Höhe von15 Euro.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/9-gebuehren-bei-prozesskostenhilfe-und-beratungshilfe-d-die-verguetung-fuer-die-beratungshilfe-44-rvg-nrn2500ff-vv-rvg_idesk_PI17574_HI11290144.html

Der Anwalt wird dann besprechen wie es weitergeht.

Im ersten Schritt wird er den Vater auffordern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Und dann geht Alles seinen Gang bis zu Gerichtsverhandlung (falls es dein Vater drauf ankommen lässt).

@Kessie1

Vielen vielen Dank :)

Ab 18 musst Du deinen Unterhaltsanspruch bei beiden Elternteilen selber geltend machen, wenn Du kein oder nur wenig Einkommen hast, kannst Du Dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen.

Dann würdest Du da im Regelfall nur um die 20 € zahlen müssen und der würde sich dann um alles weitere kümmern, solltest Dir dann ggf. einen Fachanwalt für Familienrecht suchen.

Das Jugendamt kann Dir ab 18 bis unter 21 eh nicht mehr wirklich helfen, sondern nur beratend zur Seite stehen, kümmern musst Du dich dann schon selber.