kann ich zuwenig gezahlten kindesunterhalt nachträglich einfordern?

4 Antworten

Schau mal in den § 1613 Abs. 1 BGB
Für die Vergangenheit kann der Berechtigte Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur von dem Zeitpunkt an fordern, zu welchem der Verpflichtete zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs aufgefordert worden ist, über seine Einkünfte und sein Vermögen Auskunft zu erteilen, zu welchem der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Unterhaltsanspruch rechtshängig geworden ist. Der Unterhalt wird ab dem Ersten des Monats, in den die bezeichneten Ereignisse fallen, geschuldet, wenn der Unterhaltsanspruch dem Grunde nach zu diesem Zeitpunkt bestanden hat.

Das bedeutet, für die Vergangenheit kannst du keinen höheren Unterhalt fordern/nachfordern, wenn du dich bisher mit dem Mindestunterhalt zufrieden gegeben hast.
Ein höherer Unterhalt wäre ab dem Monatsersten zu zahlen, in dem du eine Einkommensauskunft forderst.

Hallo, geht mir genauso. Mein Ex zahlt für meinen Kleinen Unterhalt und ich verzichte auf Unterhalt für mich... Frag doch am Besten mal bei Deinem zuständigen Jugendamt nach, die müssten da Bescheid wissen und können Dir sicher weiterhelfen. lg

nachträglichen Unterhalt kannst Du leider nicht einfordern