Unterhalt im Voraus?

5 Antworten

der unterhalt ist immer zum 3. fällig des laufenden monats. unterhalt ist im voraus zu zahlen. dein sb vom jugendamt solltest du austauschen oder besser die sache einen anwalt übergeben.

kv hat sicherzustellen, dass der unterhalt pktl. auf deinem konto abgeht und er muss eben den betrag vorher auf dem konto zurechtpacken. wie er das macht ist sein problem.

man kann aber keinen lohn pfänden der noch nicht da ist. das funktioniert eben nicht.

was ist wenn da ein monat mal nichts zu pfänden ist und es bereits im vormonat abgezogen wurde. dam it würde der vater unter dem selbstbehalt liegen.

Im Dezember musste er noch nichts zahlen, er hat jetzt sein Lohn bekommen, sprich vorgestern weiß ich weil ich mit ihm telefoniert habe. Und als er noch selber gezahlt hatte, hat er es immer im Voraus überwiesen. Jetzt ab Januar soll es, aufgrund der Pfändung, von der Lohnstelle kommen damit es regelmäßig kommt. Wie gesagt, die beim Jugendamt meinte ich habe keinen Anspruch darauf dass der Unterhalt für Januar auch Anfang Januar kommt

@Nilapeyton

den lohn für januar bekommt er aber auch erst im februar

@martinzuhause

Na ich kann dich auch nicht sagen, sorry Schulgeld usw bezahl ich dann rückwirkend. Er würde es im Voraus zahlen aber mit geht es jetzt darum ob die vom Jugendamt im Recht ist, wie gesagt es ist ja gesetzlich festgelegt das es im Voraus gezahlt werden muss. 

@Nilapeyton

er kann aber nicht im voraus zahlenw enn er vllt einen monat mal weniger geld bekommt. dann hätte er zuviel gezahlt. da wird rechtlihc nichts zu machen sein.

@martinzuhause

??? Er bekommt jeden Monat gleich und pünktlich und der Unterhalt ist mit einem Titel belegt wo drauf steht was er zahlen muss und daran ändert sich auch nichts. Er musste die letzten zwei Monate nichts zahlen 

@martinzuhause

Ja, aber der Unterhalt ist bereits zum 1. Januar fällig.

Völlig uninteressant, wann der Lohn kommt.

@martinzuhause

Das ist bei einem bestehenden Titel völlig irrelevant, ob er da mehr oder weniger verdient.

Er hat gemäß Titel zu zahlen und wird gemäß Titel gepfändet.

Unterhalt muß im Vorraus gezahlt werden.

Ab dem 3. eines Monats kann gepfändet werden, dass solltest Du durchsetzen.

Dienstaufsichtsbeschwerde zu Händen des Vorgesetzten.

Gehalt wird IMMER rückwirkend gezahlt, ich kenne niemanden, der es im Vorraus erhält.

Da muß dann einfach noch ein Unterhalt gepfändet werden, dann passt es wieder.

 Ja, vor allem ist es ja auch im BGB so geschrieben, aber die Dame vom Jugendamt sagt ich hab überhaupt gar kein Anspruch Wann der Unterhalt gezahlt werden soll. Ich sehe aber auch nicht ein jetzt zu einem Anwalt zu gehen wäre mir eine Frage beantwortet und ich 100 € dafür zahlen muss

@Nilapeyton

Die Dame vom Jugendamt ist fachlich wohl sehr inkompetent.

Wie gesagt, zum Vorgesetzen damit.

Hast du ihr das Gesetz mal unter die Nase gehalten?

einfach mal einen weiteren unterhalt pfänden geht nicht. es gibt einen titel über ------€ monatlich. da kann man nicht mal schnell mehr abziehen

@martinzuhause

Da wird ja nicht einfach ein Unterhalt mehr gepfändet.

Ab dem 3. ist er zu pfänden. Fertig.

Er bezahlt dann ja nicht mehr.

Der nächste Unterhalt wird damit einfach pünktlich vom AG abgezogen. Für den ändert sich ja nix.

@Menuett

 Wie gesagt, ich habe mit ihm telefoniert und wenn es nach ihm gehen würde er hätte jetzt Anfang Januar überwiesen da er ja jetzt sein Lohn bekommen hat, da ist aber von der Lohnstelle überwiesen wird er halte ich es erst Anfang Februar rückwirkend für Januar. Ja ich glaube bald ich werde dann wohl doch mal den Weg zum Anwalt gehen. Nur Scherereien bis jetzt gehabt mit dem Amt. 

@Menuett

"Ab dem 3. ist er zu pfänden. Fertig."

das funktioniert aber dann schon nicht mehr wenn es den lohn am 01 gibt. da ist dann noch nichts zu pfänden.

@martinzuhause

Der 01. ist zwei Tage vor dem 03. Doch, das geht.

@Nilapeyton

Ich kann da mittlerweile auch nur noch abraten.

Eine Pfändung kann frühesten auf den nach der Fälligkeit folgenden Tag erfolgen und bei Rückständen kann natürlich nur pfändbares Einkommen gepfändet werden. Der Unterhalt wird zum ersten des Monats fällig. In darauffolgenden Tag kann dann gepfändet werden. Eine Pfändung vor der Fälligkeit ist hingegen nicht möglich.

unterhalt wird zum 3. des monats im voraus fällig.

Also ich weiß nur, dass ich immer zwischen dem 12 und 14. mein Geld von seinem Arbeitgeber bekommen habe. Am Anfang etwas mehr, da er 4 Monate garnichts gezahlt hatte, dann den normalen Satz.