Kindergeld Nachzahlen bei Abbruch?

2 Antworten

Normalerweise nicht, denn das Kindergeld wurde ja für die Wartezeit bis zum Beginn der Ausbildung nachgezahlt, weil der Beginn nicht früher möglich war und du hast die Ausbildung ja wie vorgesehen auch begonnen, demnach sollte auch das Kindergeld vor Beginn der Ausbildung rechtmäßig bezogen worden sein.

Dann müsste ja z.B. auch bei einem Azubi das Kindergeld für die Wartezeit zurückgefordert werden, wenn dieser angenommen schon einen Azubi Vertrag zum nächst möglichen Beginn hatte, die Ausbildung dann wie vorgesehen beginnen und dann nach einer Zeit abbrechen würde und das ist aber nicht der Fall, deshalb sollte das auch bei dir zutreffen.

Wenn du erst abbrechen willst, dann warte noch ein paar Tage und breche erst nach dem 01.09.2020 ab, denn dann besteht auch für den Monat September noch voller Anspruch auf Kindergeld, weil die Voraussetzungen an min.1 Tag im Monat erfüllt wurden.

Hört sich so an als ob du dich nur wegen dem Kindergeld angemeldet hast ... ?
Oder weshalb brichst du das Ganze so schnell ab ?
Zurück zahlen musst du glaube nichts

Reyor 
Fragesteller
 25.08.2020, 19:29

Weil ich auf der Schule Bafög Unfähig bin, deswegen.