Kinderfreibetrag aberkannt, was tun?

1 Antwort

Es ist aber so, dass meine Ex-Frau an meine beiden älteren Kinder selber keinen Unterhalt bezahlt hat.

Das ist regelmäßig auch nicht erforderlich.

Die beiden älteren, noch in Ausbildung befindlichen Kinder, bekamen jedoch weder von meiner Exfrau, noch von mir Unterhalt. Sie wurden anderweitig gefördert. Wie es dann sein kann, dass meine Ex-Frau für die beiden älteren Kinder den vollen Kinderfreibetrag beantragt und bekommt, ist mir unverständlich.

Der Grund findet sich in § 32 Abs. 6 Satz 6 EStG. Da Du für diese Kinder keinen Unterhalt leistest und das FA einen Forderungsbetrag aus nicht geleisteten Unterhaltszahlungen gegen Dich errechnet hat, kann die Mutter auf Antrag zum teilweisen Ausgleich dieser Minderzahlungen den gesamten Freibetrag auf sich umwidmen lassen.

Näheres bitte beim zuständigen StB und FA nachfragen.