Kind mit Hilfe des Sorgerechtes vorzeitig aus Kinderheim holen?

4 Antworten

Du solltest dich an die Vorgaben der Rückführung halten. Die zielt darauf ab, dass deine Tochter möglichst wenig Schaden nimmt und die Therapieerfolge nicht zerstört werden.

Die trennung von dir mit 8 Jahren hat auch eine traumatische Auswirkung für das Kind gehabt, genauso wie jetzt umgekehrt das Heim für dein Kind die gewohnte Umgebung darstellt. Da muss man sehr vorsichtig vorgehen.

Natürlich kannst du aktiv bei der Rückführung mitwirken. Das geht am besten, indem du für alle Termine verfügbar bist und dich bemühst, die Regeln und Vorgaben der Therapeuten und des Jugendamtes umzusetzen.

Deine Tochter ist jetzt 12 leider ist das ein "Risikoalter", denn bei vielen Pubertierenden kommen Traumata in dieser Zeit wieder heftig zutage - obwohl zuvor mit einer Therapie eigentlich eine gute Verbesserung erzielt werden konnte. Ich bin mir sicher, dass auch das sehr genau beobachtet wird, damit deine Tochter da nicht allein gelassen wird und man sofort erkennt, was Sache ist. Habe ich leider schon mehr als einmal erlebt: Die Kinder wurden therapiert, augenscheinlich war alles soweit ok - und mit 13/14 ging es plötzlich wieder los.

Sanja2  08.12.2014, 16:12

oh je, jetzt habe ich versehentlich das Weinegesicht geklickt. Ich kann es nicht rückgänig machen, tut mir echt leid, die Antwort hätte das Lachegesicht verdient!!!! Dafür wenigstens ein Daumen hoch!

Also grundsätzlich, ja das kannst du. Du hast das Sorgerecht und somit jedes Recht das Kind rauszuholen. Aber wie schon viele meiner Vorredner erwähnt haben ist die große Frage ist es wirklich gut für das Kind? Das können wir auf die Entfernung nicht beurteilen. Ich würde dir raten einen Termin mit Jugendamt und den Betreuern im Heim zu machen, ohne das Kind und diese Frage da zu besprechen. Dränge auf eine Rückführung und mach einen zeitlichen Vorschlag. Mach dir vorher Gedanken was bis dahin noch alles geschafft werden muss, z.B. Schule suchen, evtl. nen Verein finden um das Hobby weiterzuführen, vielleicht auch beantragen einer ambulanten Erziehungshilfe, .... Versuch es mit dem Jugendamt und dem Heim Hand in Hand zu schaffen, und das vor allem zum Wohle deines Kindes, es hat schon viel durchgemacht in seinem Leben, setz nicht noch ein Trauma drauf.

Es ist vermutlich günstiger, sich an den Rahmen der Rückführung zu halten.
Ist dem Jugendamt bewusst, dass es dir mit der Rückführung dringend ist?

Evtl. würde ich beim Jugendamt um eine Familienhelferin bitten, die die erste Zeit begleitet.

Dir ist bewusst, dass das in der Pubertät noch mal hochschlagen kann?

Du musst erstmal zum Jugendamt und Dein Anlieger vortragen. Es wird dann geprüft ob die Kinder zu Dir zurück können.

Du kannst Deine Kinder nicht einfach rausholen nach dem Motto ich bin die Mutter, so läuft das nicht. Du hast sie damals abgegeben, die Verantwortung an andere abgegeben und musst jetzt eben mit diesen anderen reden ob Du Deine Kinder wieder kriegst.

So einfach kann man sein Kind auch nicht im Kinderheim abgeben. Man muss hier Gründe angeben und diese werden regelmässig überprüft. Mit Dir als Mutter werden Gespräche geführt etc. Dir eventuell auch Auflagen gemacht etc.

Du musst Dich mit dem Träger auseinandersetzen, der das Kinderheim bezahlt und Dich an deren Regeln halten.

So leid es mir tut.

Menuett  07.12.2014, 17:43

Wenn sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat, dann kann sie sehr wohl das Kind einfach aus dem Heim nehmen.

Ob das nun so günstig ist, ist wieder eine andere Frage.

Kerze69  07.12.2014, 17:47
@Menuett

nein, damit kriegt sie massiv Ärger mit dem Jugendamt und zack ist sie sowohl das Sorgerecht als auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht los.

Man kann mit einem Kind nicht einfach machen was man will und wann man will.

Aufenthaltsbestimmungsrecht heisst, dass sie bestimmt wo sich das Kind aufhalten soll, aber es geht hier nicht um "zu welche Freundin, bei wem übernachten" sondern um ein Kinderheim in das sie das Kind gegeben und dafür UNTERSCHRIEBEN hat. Da kann man nicht einfach reinspazieren und das Kind wieder mitnehmen wie es einem passt oder es gar vom Spielplatz mit heim nehmen.

Menuett  07.12.2014, 19:26
@Kerze69

Doch, genau das kann sie, genau das bedeutet "freiwillig".

Das ABR kann nicht per Unterschrift an ein Heim abgegeben werden.
Die angegebene Zeit der Rückführung ist bereits überschritten, Kindeswohlgefährdung ist hier keine zu erkennen, wie will das Jugendamt gegenüber dem Richter argumentieren?

Kerze69  08.12.2014, 09:45
@Menuett

das Jugendamt untersteht keiner Kontrolle.

Menuett  08.12.2014, 10:59
@Kerze69

So ein Schmarrn, das Jugendamt muß sich an richterliche Weisung halten.

Und die entscheiden gar nicht mal so selten gegen die Jugendamtsempfehlung.