Darf mein Freund das Sorgerecht haben?

9 Antworten

Ihr müßtet heiraten und als Dein Ehemann kann er das Kind adoptieren, wenn der leibliche Vater zustimmt. dann muß der keinen Unterhalt mehr bezahlen. Wenn Du dann Dich von dem neuen Vater Deines Kindes trennen würdest, muß der Unterhalt bezahlen, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist.

Nein, erst einmal müsstet ihr heiraten. Dann muss der leibliche Vater der Adoption zustimmen, er hätte dann rechtlich nichts mehr mit dem Kind zu tun (muss keinen Unterhalt zahlen, Kind wird nicht erben, usw.), dann könnte dein (dann) Mann das Kind adoptieren und es wäre dann auch rechtlich seins- also auch im Falle einer Trennung könnte er beantragen dass das Kind bei ihm lebt, muss Unterhalt zahlen, usw. Die Frage ist, was das bringen sollte? Wenn ihr zusammen lebt, kann er ja auch ohne Sorgerecht eine Vaterfigur sein.

lexshakur 
Fragesteller
 07.07.2015, 11:17

Väter sollen in Zukunft mehr rechte haben und bevor der leibliche Vater mit mir das gemeinsame hat will mein Freund die kleine Adoptieren und das Sorgerecht haben.

Menuett  07.07.2015, 11:36
@lexshakur

Auch ohne Sorgerecht muß der leibliche Vater sein Einverständnis geben.

martinzuhause  07.07.2015, 16:01
@lexshakur

"und bevor der leibliche Vater mit mir das gemeinsame hat will mein Freund die kleine Adoptieren und das Sorgerecht haben."

da gibt es ja zum glück dann gesetze die sowas verhindern. das kind hat eltern und dein derzeitiger freund ist nun mal nicht der vater des kindes

Dunno2010  07.07.2015, 11:22

Naja, wenn der Vater nicht zustimmt könnt ihr das vergessen, da gibt es keinen Weg - und es klingt so, als wäre er damit eher nicht einverstanden

Dunno2010  07.07.2015, 11:37

Das ist klar!

Ja, das ist problemlos möglich. Ihr müsst zum Jugendamt und dort eine sogenannte "Sorgeerklärung" abgeben. Dort wird beurkundet, dass ihr das gemeinsame Sorgerecht für das Kind habt. Dafür braucht man weder Gericht noch Anwalt. 

Vorausgesetzt, der Freund ist auch der Vater. Sonst wäre erst mal eine Adoption erforderlich.

lexshakur 
Fragesteller
 06.07.2015, 20:55

Also brauche ich auch nicht die Zustimmung ihres leiblichen Vaters !?

skyfly71  06.07.2015, 20:57
@lexshakur

Ich hab meinen Beitrag noch mal korrigiert, weil ich erst mal von anderen Sachverhalten ausgegangen bin...^^ Du brauchst nicht nur die Zustimmung des Vaters, sondern Dein Freund müsste das Kind sogar adoptieren. Grundsätzlich steht nämlich nur den Eltern oder ggf. direkten Verwandten das Sorgerecht zu.

lexshakur 
Fragesteller
 06.07.2015, 20:58
@skyfly71

Kann mein Freund das denn einfach tun !?

Oder muss die Erlaubnis vom leiblichen Vater da sein 

skyfly71  06.07.2015, 21:08
@lexshakur

Ja, der leibliche Vater muss selbstverständlich zustimmen, dass das Kind einen anderen Vater bekommt. Was dachtest Du denn?

lexshakur 
Fragesteller
 07.07.2015, 08:50
@skyfly71

Es ist so das der leibliche Vater das Sorgerecht keinesfalls bekommen wird und mir gesagt wurde ich soll nicht den Fehler machen und es mit ihm beantragen deshalb dachte ich das mein Freund es dann einfach bekommen kann.

aber wenn der Vater trotzdem seine Erlaubnis geben muss dann kann ich das streichen.

Trotzdem danke für die Antworten :)

dein derzeitiger freund kann das sorgerecht natürlich nicht so einfach bekommen. das steht den eltern zu. also dir und dem kindesvater.

der kindesvater kann das gemeinsame sorgerecht auch einfach beantragen und wird es sicher auch bekommen solange nicht nachgewiesen wird das er dem kind da massiv schaden würde.

eine adoption des kindes durch deinen derzeitigen freund ist da auch nicht möglich da der kindesvater da natürlich zustimmen müsste.

Wenn er der leibliche Vater ist, schon, dann muesst ihr das vor dem Jugendamt beide erklaeren, dass ihr das wollt.

Ist er nicht der Vater, kann er kein Sorgerecht erhalten.

Die einzige Moeglichkeit waere dann eine Adoption mit allen Rechten und Pflichten, da muesste natuerlich der leibliche Vater einverstanden sein (er muss dann ja auch keinen Unterhalt mehr zahlen). Dein Freund wuerde dann mit Adoption auch unterhaltspflichtig.