Lebensmittelpunkt/ Schutz eines Kindes/ psychische Gewalt?

4 Antworten

da es ein umgangsurteil gibt, hast du im moment keine rechtliche handhabe das kind einzubehalten. in deinem fall solltest du dir einen anwalt holen und aufgrund des sachstandes versuchen das abr und hauptaufenthalt bei dir zu bekommen. frage die du dir weiterhin stellen solltest, wie du den umgang der mutter zukünftig gestalten willst - wäre es besser diesen betreut zu gestalten?

guck mal hier mit rein: www.vatersein.de

ich werde der netten Frau vom Jugendamt heute mitteilen, dass ich meinen Sohn nicht wieder an die Mutter rausgebe.

Und genau das solltest du unbedingt unterlassen! Auch wenn es dir das Herz bricht, aber das bringt dir jede Menge Ärger und dich deinem Ziel keinen Meter weiter.

Was du umgehend machen solltest: Familienanwalt aufsuchen, Eilantrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht stellen wegen akuter Kindeswohlgefährdung.

Und hier ist die "nette Frau" vom Jugendamt enorm wichtig! Also stelle dich mit der gut und schildere ihr haarklein die ganzen Vorkommnisse. Zudem solltest du ein Tagebuch führen und wirklich Alles penibel festhalten.

Für das Gericht brauchst du natürlich auch einen Plan mit dem du sicherstellst, dass das Kind wirklich gut bei dir aufgehoben ist. Also wer betreut es, wenn du nicht da bist? Wo wird es schlafen? Bist du ggf. bereit deine Arbeitszeit zu reduzieren? Berichte von Ärzten, Therapeuten, Logopäden liegen vor?

Das Jugendamt kann ebenfalls einen Antrag Entziehung des ABR stellen. Aber die Entscheidung trifft immer das Familiengericht! Sprich die nette Dame auch darauf an!

Natürlich ist es gut und wichtig, dass dein Kind dort weg kommt. Aber gehe da nicht den falschen Weg!!!

Antrag auf Sorgerecht. Du brauchst doch auch die gesundheitssorge und schulanmeldung und behördenvertretung usw.

Zeit solltest du haben und ein Zimmer und das wichtigste:er sollte zu dir wollen.

Eilantrag dazuschreiben

Ich habe das Sorgerecht. Sie hat lediglich den lebensmittelpunkt bei sich.

@Lampe99

Oh, dann behält ihn einfach bei dir. Sorgerecht beinhaltet aufenthaltsbestimmung. Nun weiß ich, warum das Jugendamt drohte, das Kind zu nehmen. Sie denken, du hättest es in ungeeigneten Umfeld mit misshandeln den Menschen zurückgelassen. Das darfst du als Sorgeberechtigten nämlich nicht. Hol ihn noch heute. Lediglich das umgangsrecht neu zu regeln musst du beantragen, etwa nur unter aufsicht

@Guinan1972

Oder hast du das Sorgerecht ausdrücklich ohne aufenthaltsbestimmung? Das wäre ein Sonderfall. Normal hat man alles

@Guinan1972

Nein, wir haben beide das Sorgerecht. Lediglich der lebensmittelpunkt ist bei der Mutter. Laut kjnd kann ich ihn aber trotzdem bei mir behalten zu seinem Schutz. Deshalb suche ich gute Argumentationen/ Paragraphen fürs Gericht und den Antrag

@Lampe99

Beantrage das alleinige s.

Sonst müsst ihr euch einigen.

Ohne Paragraphen, einfach situation schildern.

@Guinan1972

Ja werde ich morgen so machen. Zeit und Zimmer sind vorhanden. Ich arbeite in einer 4 Tage Woche mit flexibler Zeiteinteilung 😊 vielen Dank 👍🏻

ich werde der netten Frau vom Jugendamt heute mitteilen, dass ich meinen Sohn nicht wieder an die Mutter rausgebe.

das ist totaler blödsinn

das ist so als wenn du einem polizisten erzählst, dass du gleicb eine bank überfällst

du musst sagen, dass du das am liebsten tun würdest, aber niemals, dass du es tust

die nehmen euch beiden das kind weg und packen es in eine einrichtung

Stimmt. Du kannst eher sagen, dass du dir wünschst, dass er bei dir bleibt und du das Sorgerecht möchtest