Kiffende Eltern - Kindswohlgefährdung?

7 Antworten

Gegenargument: Ich sehe im Moment hier keinen Grund, wieso sie eine schlechte Mutter ist.

Das einzige was ich hier esehe, ist diese "kein Geld für Lebensmittel"-Nachricht.

Meine Meinung: Andere Drogen sind 100mal schlimmer als THC - zu diesen Drogen gehört unter anderem auch Nikotin und Alkohol.

Solange die Tochter nicht darunter leidet, weswegen willst du das dann dem Jugendamt melden?

Das Jugendamt mischt sich nicht ein, allerdings ist Drogenbesitz ein Offizialdelikt - das heißt es kann jetzt gut [wegen dir] sein, dass Ermittlungen aufgenommen werden.

Ich finde das was du da gemacht hast nicht gut, da es nicht wirklich ausreichende Gründe gibt, davon auszugehen, dass es der Tochter schlecht geht.. und nur weil THC illegal ist, heißt das noch lange nichts.

sachlich123  09.01.2013, 21:28

Das einzige was ich hier esehe, ist diese "kein Geld für Lebensmittel"-Nachricht.

Ich finde es ebenfalls bedenklich, daß die Nachbarskinder mit 12 Jahren an den Stoff rankommen. Und soviel ich weiss heißt "kiffen" immer noch Haschisch oder Marihuana rauchen und da ist auch Nikotin drinne.

Livira 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:46
@sachlich123

Genau seh ich das leider eben auch. :(

Livira 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:46

Seinem eigenen Kind nichts zu Essen zu geben macht einen, finde ich, zu einer schlechten Mutter. Besonders wenn man das nicht kann, da man das Geld lieber für seine eigene Sucht ausgibt.

Und doch, dass JA wird sich einmischen - hab schon Bescheid bekommen von denen. Und klar da soll doch auch ermittelt werden. Da läuft was schief, also muss gehandelt werden. Immerhin gehts um a kleines Kind.

Du warst doch bei ihr. Wie sieht die Wohnung denn aus? Aufgeräumt und sauber oder verwahrlost? Kifft sie im Beisein des Kindes oder draussen auf dem Balkon? Im Zweifelsfall könnte man anregen eine Haarprobe des Kindes zu analysieren um herauszufinden ob es "mitraucht". Nachgehen sollte man der Sache in jedem Fall. Allein, daß 12 jährige Zugang zu den Drogen haben ist ebenfalls sehr bedenklich. Tu ruhig was du für richtig hälst, alles weitere ist Sache des JA. Wenn die nix tun brauchst du dir keine Vorwürfe zu machen, das ist dann deren Sache.

Livira 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:41

Naja sagen wir es so: Nicht wirklich sauber. Dann hat sie einen Hund, der ist nicht subenrein. Er scheißt in die Wohnung, sie macht es weg und gut ist. Paar Minuten später das Gleiche (selber erlebt). Sagen tut sie, dass sie auf dem Balkon kifft. Da ich drinne nichts gerochen habe, wird das wohl auch stimmen.

sachlich123  09.01.2013, 21:50
@Livira

Du kannst eigentlich nichts falsch machen wenn du das meldest. Wenn dort alles klar ist wird ihr nichts passieren und wenn Handlungsbedarf vorliegt hast du der Kleinen geholfen.

Livira 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:52
@sachlich123

Danke für deine Antwort. :)

sachlich123  09.01.2013, 21:56
@Livira

Bitte. Keine Ursache :-) Leute die wegschauen gibts ja genug wie du siehst

Und auch heute liebe ich sie noch. Nur kann ich das, was sie macht, nicht gutheißen.

Von "Liebe" sollte nicht die Rede sein, wenn man mit Verpfeifen beim Jugendamt riskiert ein Mutter-Kind-Verhältnis zu zerstören.

Sollte die Epilepsie tatsächlich bestehen, ist die Wirkung von Cannabis nachgewiesenermaßen medizinisch hilfreich. Ich hoffe, das http://www.cannabis-med.org/german/bulletin/ww_de_db_cannabis_artikel.php?id=392&search_pattern=Epilepsie#1 überfordert Dich nicht.

Im Übrigen wird das Jugendamt nichts unternehmen, was Dein offenbar vorhandenes Rachegefühl besänftigen würde. Das eigentliche Opfer in der Angelegenheit bist also Du selbst.

Livira 
Fragesteller
 10.01.2013, 23:27

Interessant. Wegen was solle ich mich denn an ihr rächen wollen? Und wenn dort alles ok ist, dann wird auch keine "MKB" zerstört. Aber irgendwas scheint dort nicht zu stimmen. Denn sie nahm den Termin beim JA nicht wahr. Ohne Begründung. Wenn alles ok ist, dann kann sie doch hin gehen.

aXXLJ  11.01.2013, 08:26
@Livira

Denn sie nahm den Termin beim JA nicht wahr. Ohne Begründung.

Was - verdammt - hat Dich das zu interessieren? Du hast doch bereits Dein feindliche Gesinnung ihr gegenüber kundgetan

Im Streit sagte ich ihr dann, dass ich dies alles dem JA melden werde (was ich bisher per Email tat)

Halt Dich einfach raus. Du bist nicht "der liebe Gott", der anderen Menschen vorzuschreiben hat wie sie leben sollen.

sachlich123  11.01.2013, 14:45
@aXXLJ

Du aber auch nicht.............

sachlich123  12.01.2013, 15:03
@aXXLJ

Zumindest hoffe ich das, obwohl, daß man von Gott schon seit 2000 Jahren nix mehr gehört hat würde dafür sprechen ;-) Er hält sich auch aus allem raus. Aber wenn du es bist könntest du in deiner unendlichen Güte die besagte Mutter von ihrer Sucht befreihen. Dann wäre die ganze Diskussion hier Makulatur.

aXXLJ  12.01.2013, 16:56
@sachlich123

Makulatur wird die Geschichte erst dadurch, dass Du die Existenz Gottes vor Christi Geburt in Abrede zu stellen scheinst.

sachlich123  12.01.2013, 19:35
@aXXLJ

Mit welcher Äusserung? Ich habe gesagt das letzte Mal vor 2000 Jahren. Von vorher hab ich nicht geredet sondern vom Zeitraum dazwischen (Jetzt bis vor 2000 Jahren). Aber Recht haste. Ich stelle die Existenz von Gott für mich persönlich gänzlich in Abrede. Aber mein Glauben ist hier ja nicht das Thema. Ich fands nur witzig, daß du jemandem vorschreibst was er zu tun hat indem du ihm sagst er solle anderen nicht vorschreiben was sie zu tun haben. Da gibts doch ne Stelle in der Bibel:

Was siehst du aber den Splitter in deines Bruders Auge, und wirst nicht gewahr des Balkens in deinem Auge?

Das passt doch ganz gut auf den Kommentar von dir.

Halt Dich einfach raus. Du bist nicht "der liebe Gott", der anderen Menschen vorzuschreiben hat wie sie leben sollen.

Findste nicht? ;-)

aXXLJ  13.01.2013, 08:40
@sachlich123

Als Teufel auf Erden hat man`s aber auch nicht leicht. Insbesondere wenn ein Nebenteufel eine vermutlich epileptische Freundin beim Jugendamt anschei*t..

sachlich123  13.01.2013, 11:27
@aXXLJ

Was findest du da eigentlich so schlimm? Wenn das JA prüft und es war unberechtigt passiert gar nix. Die gehen wieder und schauen höchstens später noch einmal nach dem Rechten. Thats it. Und selbst wenn die prüfen und feststellen daß ein Missstand vorliegt werden die ihr auch nicht gleich das Kind wegnehmen. Die bekommt dann erstmal anders Hilfestellung. Wenn die Umstände so sind, daß das Kind aus der Familie genommen wird, wars allerhöchste Zeit was zu unternehmen. Ich persönlich störe mich auch nicht am Kiffen (sofern es nicht in Gegenwart des Kindes passiert) sondern daran, daß der Kram offensichtlich für jeden (auch die dreijährige Tochter) frei zugänglich rumliegt, daran daß kein Essen da ist und die Wohnung in schlechtem hygienischem Zustand ist. Ich finde etwas Hilfestellung und Motivation von amtlicher Seite können da nicht schaden. Du stellst das ja so dar als würde gleich die heilige Inquisition da auftauchen und eine deiner Dienerinnen verbrennen wollen.

aXXLJ  13.01.2013, 16:56
@sachlich123

Wer sich nicht scheut beim Jugendamt zu denunzieren, wird auch keine Hemmschwelle haben dies bei der Polizei zu tun. Unterste Schublade ist ebenfalls anonym über jemanden herzuziehen, der/die keine Möglichkeit zur Richtigstellung der (vermutlich sehr einseitig) geschilderten Verhältnisse hat.

sachlich123  13.01.2013, 20:37
@aXXLJ

Wenn du die Frage meinst sehe ich keinen Sinn darin über jemanden herzuziehen wenn keiner weis wers ist. Der Fragesteller hat nur eine Frage gestellt. Wenn man objektiv auf die Frage antwortet gibts ja kein Problem aber ich hab so das Gefühl, daß du beim Thema Kiffen nicht ganz objektiv bleiben kannst. Vermutungen sind da komplett fehl am Platz. Man antwortet auf eine Frage so wie sie gestellt ist. Wenn was unklar ist fragt man nach und macht sich nicht ohne Hintergrundinfos sein eigenes Bild. Wenn die Verhältnisse sind wie sie geschildert wurden dann war die Handlungsweise richtig.

aXXLJ  14.01.2013, 09:45
@sachlich123

Nachdem Du eine Denunziation als Handlungsweise weiterhin für richtig hältst, obgleich die vom Verpfeifen Betroffene eine logische (und medizinisch richtige) Antwort für ihren Cannabiskonsum angibt, sehe ich keine Veranlassung über (m)eine von Dir gewünschte Objektivität zu debattieren. Verschone mich bitte mit weiterern Kommentaren.

sachlich123  14.01.2013, 18:03
@aXXLJ

Warum sollte ich? Eine Denunzierung liegt ja nicht vor. Das wäre ja wenn etwas behauptet worden wäre was nicht stimmt. Aber es wird gekifft, wenn auch durch den Arzt verordnet, die Wohnung ist unsauber und vernachlässigt, 12 jährige kommen an herumliegende Drogen ran, Essen wird nicht ausreichend zur Verfügung gestellt. Das sind Mißstände, auf die man aufmerksam machen muss. Das erste wäre mir persönlich noch egal wenn sonst alles in geregelten Bahnen verläuft. Ich sehe in deinen Kommentaren nur den Versuch das Kiffen zu rechtfertigen obwohl das alleine ja gar nicht ausschlaggebend ist. Wenn die Dame ihr Leben trotzdem auf die Reihe bekommen würde, würde das niemanden stören.

Livira 
Fragesteller
 12.02.2013, 10:03
@aXXLJ

Wenn mir das JA sagt, dass sie den Termin nicht wahr genommen hat, dann kann ich dazu auch nichts. Ich habe ja nicht nachgefragt. Oo

Halt DU dich doch raus!

aXXLJ  12.02.2013, 11:01
@Livira

Das Jugendamt erteilt keine Auskünfte über betreute Personen an Privatleute. Schon gar nicht, wenn Du - wie Du selbst zugibst - nicht nachgefragt hast.

Wenn Du möchtest, dass sich jemand aus dem Beitrag raushalten soll, dann musst Du ihn schon namentlich benennen, damit man weiß, wer gemeint ist. Am besten schreibst Du unter ähnlich unreife Beiträge zukünftig, dass sich jeder raushalten soll, der Dir nicht nach dem Mund redet..

Livira 
Fragesteller
 14.02.2013, 18:11
@aXXLJ

Nun, wenn du meinst. Ich weiß es besser. Ich bekam als Mail: "Ich bin die zuständige Sozialarbeiterin und habe mir Frau X zu heute ins Jugendamt eingeladen. Leider ist sie nicht erschienen. Ist Ihnen bekannt, dass Sie im Urlaub ist und deshalb der kurzfristigen Einladung nicht folgen konnte? Ist es möglich, dass Sie mir eine Telefonnummer von der Kindesmutter zukommen lassen?"

Und nun sage nochmal, dass das Jugendamt keine "Auskünfte" erteilt. ;) Zumal ich ja, wie gesagt, nicht nachfragte, sondern es von der Frau vom JA aus ging.

Und wenn ich bei jemanden ANTWORTE mit den Worten "Halt DU dich doch raus!" dann sollte man nur richtig lesen können und somit erkennen, wer gemeint ist!

aXXLJ  15.02.2013, 08:07
@Livira

Wenn Du die Mail als "Auskunft" betrachtest und nicht als "Anfrage", dann wundert mich in diesem Zusammenhang nichts mehr. Vielleicht ist es doch am besten, wenn Du Dich aus der ganzen Sache raushältst...?!

ilovekakashi  15.01.2013, 18:50

toll gesagt:)

Erstmal: KEIN Arzt verschreibt "Gras". Egal wegen was. Und ja du solltest es dem Jugendamtmelden.

CalicoSkies  09.01.2013, 21:16

"Gras" verschreibt er vielleicht nicht, aber THC schon.

Such einfach mal nach Dronabinol, dann wirst du das sehen...

Ich finde es eine Sauerei, so etwas dem Jugendamt zu melden, wenn das Kind nicht gefährdet wird - und das wird es durch THC-Konsum sicher nicht.

Alkoholkranke oder rauchende Eltern sind um ein Vielfaches Schlimmer!

sachlich123  09.01.2013, 21:22
@CalicoSkies

Woher weisst du, daß dem Kind kein Schaden droht? Und im Joint ist auch Tabak drinne. Ich finde es wird eher viel zu oft weggeschaut. Wenn selbst 12 jährige Nachbarskinder an das Zeug dran kommen ist davon auszugehen, daß das eigene Kind erst recht Zugang hat. Immerhin stecken kleine Kinder alles in den Mund.

Livira 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:43
@CalicoSkies

Saufen und rauchen tut sie auch genug...

Warte erstmal ab oder vergiss es , weil es dir eig. sch**** egal sein kann ob die ihr Leben verkiffen. Ich würde nur etwas dagegen tun wenn das Kind dabei wirklich zu schaden kommt .

Livira 
Fragesteller
 09.01.2013, 21:42

Deren leben ist mir auch egal. Nicht jedoch das Leben des Kindes. Und ob das Kind abei zu schaden kommt... Naja, wenn die Mutter kein Geld mehr hat, weil sie es für Gras ausgibt...... Find ich nicht prickelnd.