Kernsanierung durch Hausschwamm, welche Rechte habe ich als Mieter?

3 Antworten

Was würdet Ihr sagen wenn es Eure eigene Wohnung wär ? Er hat doch den Hausschwamm nicht absichtlich in seiner/eurer Wohnung gezüchtet....

Es tut mir leid, ich bedauere den Vermieter......

Sicher könnt ihr irgendetwas geltend machen die Gesetze in Deutschland sind ja so Mieter freundlich. Ich kann Euch leider nichts sagen, empfehle den Mieterschutzbund (was für ein Hohn) oder eine Rechtsanwalts Hotline .

Dem Vermieter wünsche ich verständige Mieter die keine Rechte gelten machen, sondern etwas mehr Verständnis aufbringen.

Ich glaube Sie haben mich falsch verstanden. Es geht nicht darum, dass ich auf biegen und brechen etwas geltend machen möchte, ich würde nur gern wissen, was mir zusteht. Glauben Sie mir- ich bin schon mehr als tolerant gegenüber dem Eigentümer. Man sagte uns, wir müssen ganz schnell raus, da die Sanierung sofort beginnt und dann vergingen weitere sechs Wochen, in denen ich bereits pendeln musste....das alles sind Dinge, da habe ich mich ganz ruhig verhalten und bin fair. Auch bin ich bis heute sehr tolerant, obwohl wir inzwischen 2 Monate länger ausquartiert wurden als vorerst angegeben und immer wieder stagnieren die Bauarbeiten.

@43gmeer

Also ich hätte mir eh schon längst eine andere Wohnung gesucht .Handwerker stehen nun eben nicht sofort auf der Matte....vielleicht eine Masche um sie loszuwerden ? Rechtsanwalt fragen.oder beim Mieterschutzbund Mitglied werden das ist billiger.

Alle Kosten die du nachweisen kannst. Hoffentlich bist du dir im Klaren darüber, dass eure Wohnung jetzt wohl "luxussaniert" wird. Ob ihr sie euch dann anschließend noch leisten könnt, steht auf einem anderen Blatt.

Danke für die Antwort. Wir haben die Wohnung nach Sanierung neu bezogen, erst drei Jahren kamen Baumängel zu Tage, die den Hausschwamm hervorgerufen haben. Man wird uns die Miete ja nicht erhöhen, wenn der Schaden seitens Eigentümer verursacht wurde (bzw. durch unsachgemäße Sanierung).

Tut mir leid, ich kenne keine Rechtssprechnung, die neben der Mietminderung um 100 % noch weiteren Schadensersatz seitens des Vermieters enthält. Anders wäre es, wenn ihr eine Ausweichwohnung hättet, die teurer wäre als die jetzige.

Im Moment zahlt ihr nichts und nur wenn die Kosten, die euch jetzt entstehen /entstanden sind höher sind als die nicht gezahlte Miete, hättet ihr noch einen Anspruch.

Danke für die Antwort. Ich vermute jedoch trotzdem, dass es einen Ausgleich geben muss, da man uns keine Ausweichwohnung anbieten konnte und wir zum Teil Arbeitsausfälle hatten sowie einen zusätzlichen Arbeitsweg von täglich 1,5h.

@43gmeer

Dann geh als erstes mal zu einem Anwalt, der sich mit der Materie auskennt. Meine Meinung haben ich oben ja schon geschrieben.