Kennt sich jemand mit Bedingungen zur privaten Pferdebox-Vermietung aus?

3 Antworten

In so kleinem Stil, fällt das beim Finanzamt unter "Liebhaberei". Googel die Thematik mal, unter diversen Foren findest Du da eine Menge Informationen. Ansonsten einfach bei deiner zuständigen Landwirtschaftsbehörde anrufen. Die können da genau Auskunft geben.

Wenn sie nur einen Kostenbeitrag (ohne Gewinnerzielungsabsicht) nimmt, dann ist das kein Gewerbe. Von der Haftung und Verantwortung kann sie sich vertraglich befreien lassen.

Ja sie muss ein Gewerbe angemeldet werden, weil Dienstleistung gegen Geld. Alles andere wäre schwarz und auf dem Dorf schauen die Nachbarn ganz genau hin... Das wäre mir persönlich zu heiß.

Eine bzw. mehrere Versicherungen werden natürlich auch benötigt (Inhaltsversicherung, Haftpflicht etc. zum Beispiel), stell dir vor auf blöd schlägt der Blitz in´s Heulager und das eingestellte Pferd verbrennt oder muss eingeschläfert werden. Ist das schon tragisch genug, muss deine Freundin alles selber aus eigener Tasche bezahlen.

Deine Freundin kann sich zum Beispiel mal beim Steuerberater Info´s einholen, ob man hier ggf. die Kleinunternehmerregelung anwenden kann, oder evtl. hat sie ja bereits schon was landwirtschaftliches angemeldet.