Kein warmes Wasser in Küche - Mietminderung?
Hallo zusammen, wir wohnen nun seit 6 Monaten in unserer neuen Wohnung und haben seitdem einen kaputten Boiler in der Küche und damit kein warmes Wasser. Trotz mehrmaligem Nachfragen und Versprechen der Hausverwaltung, dass sich darum gekümmert werde, kam nie ein Hnadwerker. Jetzt haben wir uns einen eigenen Boiler gekauft. Steht uns dennoch für die letzten 6 Monate zu, die Miete zu mindern? Leider kümmert sich unsere Hausverwaltung quasi um nichts, sondern vertröstet uns immer oder sagt, der Besitzer habe kein Geld, um Sachen zu reparieren.
Danke für Tipps! Sophia
4 Antworten
Nein.
Du hättest eine angemessene Frist setzen müssen. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Frist abgelaufen ist, hast du das Recht, die Miete zu mindern.
Soweit ich weiß, muss man schriftlich per Einschreiben auf den Mangel hinweisen, und in diesem Schreiben eine Frist mit Datum nennen wann der Mangel beseitigt sein soll, also z.B. bis zum 01.Dez.2017. (14 Tage für einen Beuler sollten angemessen sein.)
Wenn die Frist verstrichen ist, erst dann kann man rechtlich die Miete mindern. (Auch wieder schriftlich per Einschreiben ankündigen) Ich fürchte rückwirkend habt Ihr keine rechtliche Chance ... :-(
Steht uns dennoch für die letzten 6 Monate zu, die Miete zu mindern?
Schlicht und einfach NEIN. Im Nachhinein nicht möglich.
Hi,
nein, im Nachhinein kannst du die Miete nicht mehr kürzen.