Kein warmes Wasser in Küche - Mietminderung?

4 Antworten

Nein. 

Du hättest eine angemessene Frist setzen müssen. Erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Frist abgelaufen ist, hast du das Recht, die Miete zu mindern. 

Soweit ich weiß, muss man schriftlich per Einschreiben auf den Mangel hinweisen, und in diesem Schreiben eine Frist mit Datum nennen wann der Mangel beseitigt sein soll, also z.B. bis zum 01.Dez.2017. (14 Tage für einen Beuler sollten angemessen sein.)

Wenn die Frist verstrichen ist, erst dann kann man rechtlich die Miete mindern. (Auch wieder schriftlich per Einschreiben ankündigen) Ich fürchte rückwirkend habt Ihr keine rechtliche Chance ... :-(

Steht uns dennoch für die letzten 6 Monate zu, die Miete zu mindern?

Schlicht und einfach NEIN. Im Nachhinein nicht möglich.

Hi,

nein, im Nachhinein kannst du die Miete nicht mehr kürzen.