Seit März keine Wasseruhr und Loch in der Wand - Mietminderung?

3 Antworten

Wieso willst Du die Miete mindern, du hast doch kaltes Wasser oder?

Hättest Du kein Wasser wäre das was anders...

Weil das Loch sehr unschön aussieht und sich seitens der Vermieter und der Hausverwaltung nichts tut. Das kann ja wohl kein Dauerzustand bleiben...

Der Mieter hat Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der sieht weder ein Loch in der Wand noch das Fehlen des KWZ vor. Vielmehr ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand während der Mietzeit zu erhalten.

Auf dem Foto links sehe ich einen WZ. Ist der für Kalt- oder Warmwasser? Warum dient der nun plötzlich nicht mehr zur Verbrauchserfassung. Wenn das aber der WWZ sein sollte und rechts die Überbrückung ist, wo zuvor der KWZ war, ist das natürlich ei n Mangel. Der müsste dann in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt(reklamiert) werden.

Das Loch in der Wand ist sehr wohl ein Mangel der auch zur Minderung der Miete berechtigt. 3% sehe ich als angemessen. Das ab Kenntnis des Vermieters.

Wann soll denn der KWZ wieder eingebaut werden? Ich sehe keinen Grund, das zu verzögern. Eine Ersatzvornahme ist hier nicht angebracht, das ginge eher in die Hose.

Das ist ein WW-Zähler. Hier ist der Austausch geglückt...Ich habe insgesamt zwei WW-Zähler und (eigentlich) einen KW-Zähler. Die Überbrückung ist für den KW-Zähler. Und die hat mir der Notdienst damals nur eingebaut, weil das Freitags passiert ist, und der mich übers WE nicht ohne Wasser sitzen lassen wollte. Hat mir gesagt, dass er das eigentlich gar nicht machen dürfte, weil er keinen entsprechenden Auftrag hat.Ich habe wie gesagt im Juni bei der Hausverwaltung reklamiert und nicht mal eine Antwort erhalten... Heute habe ich die Hausveraltung sowie den Vermieter nochmal angeschrieben mit der Bitte um Antwort binnen einer Woche, und, sollte das nicht geschehen mit Mietminderung gedroht.

Inwiefern beeinflußt das Loch in der Wand Dein Wohnempfinden.

Eigentlich gar nicht. Das ist nur ein optischer Mangel, daher kannst Du auch keine Miete mindern, da Du das Bad wie vorher auch noch vollständig ohne Einschränkung nutzen kannst.

Du kannst lediglich verlangen daß der Mangel behoben wird, mehr nicht!