kein Sonnenlicht, da Baum im Weg;-)

11 Antworten

die terasse gehört zur mietsache, also muss gewährleistet sein, dass sie vertragsgemäß genutzt werden kann, ansonsten ist sie mangelhaft und es könnte die miete gemindert werden. natürlich kommt es drauf an, wie stark die beschattung ist, das allerdings vermag ich so nicht zu beurteilen, kann also nur vor ort geklärt werden. zunächst wäre auch abzuklären, auf wessen grund der baum steht und was dazu die baumschutzsatzung der gemeinde sagt. ich empfehle gemeinsam mit vermieter, eigentümer des baumes und gemeinde eine vorortbegehung und absprache, was wann getan werden kann bzw. muss, dazu ein schriftliches protokoll zwecks kontrolle und nachweis.

Vielen Menschen ist ein Baum vor der Terrasse recht, da er einen natürlichen Sichtschutz bietet. Ist er allerdings so groß, das man im Haus Licht bei Tage machen muss, sollte mit dem Vermieter darüber gesprochen werden den Baum zu beschneiden. Er muss ja nicht ganz weg.

Frag doch ma bei deinen Vermieter vieleicht schneidet er sie ab oder erlaubt es dir selbst zu machen! ACHTUNG: Immer schriftlich festhalten! Wenn er nicht einlenkt kannst du Gerichtlich das einfordern!

Also, wenn die Wohnung durch den Baum verschattet würde, dann könnte man den Vermieter um Baumschnitt bitten und eine Frist setzen mit der Ankündigung, bis zu 5 % der Miete zu kürzen (AG Berlin-Charlottenburg).

Aber bei einer beschatteten Terrasse würde ich das nicht so sehen.

Nein, geht nicht. Ich meine, verlangen kann man das schon, aber es gibt keine Verpflichtung. Du könntest höchstens klagen, vielleicht findet sich ein verständnisvoller Richter. (Oder Du sägst selber den Ast ab, ohne vorher jemanden zu fragen... Ich weiß aber nicht, ob das legal ist. Auf alle Fälle ist es für die anderen dann zu spät, sich zu beschweren.)

Der Rat zu klagen, ist hier nicht angebracht, der er nur die Taschen der Richter und Anwälte füllt, aber die der Kläger leeren wird.