Kein Gehalt trotz Krankmeldung

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Ein klares NEIN. Du bist nicht verpflichtet, Deinem AG die Umstände Deiner Krankheit mitzuteilen.

Punkt 2: War die Krankmeldung spätestens 48h nach dem Anruf beim AG? Das ist seit dem 01.01. nämlich Pflicht.

Und NEIN, Dein Gehalt muß gezahlt werden. Gem. EntgFG §5 Abs. 1 bist Du (wenn Punkt 2 eintrifft) Deiner Nachweispflicht nachgekommen.

Hatte ich vor zwei Jahren mit dem AG eines Bekannten das Drama. Schönen Gruß vom Entgeltfortzahlungsgesetz - ein Verstoß gegen dieses ohne ersichtlichen Grund hält vor keinem Arbeitsgericht stand.

Mit o.g. Satz kriegste Dein Gehalt!

LG

Mo

tine11 
Fragesteller
 30.09.2011, 12:06

ja sie war 4 std. später da. in meinem vertrag steht das am letzten des monats das gehalt da sein muß. die sind stinksuaer und überweisen es deshalb nicht

Electricblue  30.09.2011, 12:10
@tine11

das nennt man dann Vertragsbruch

tine11 
Fragesteller
 30.09.2011, 12:11
@Electricblue

ich hoffe das es heute noch kommt, hab ja auch kosten

lenzing42  30.09.2011, 13:45
@tine11

@tine11: Noch ist der letzte Tag des Monats nicht zu Ende,außerdem kann eine Verzögerung der Gehaltszahlung auch andere Gründe haben.

Ich glaube nicht, dass das rechtens ist.

Aber warum bist du nicht ans Telefon gegangen? Vielleicht wollten die dir mitteilen, dass deine Krankmeldung (aus welchen Gründen auch immer) nicht angekommen ist. Oder sich einfach nach deinem Wohlbefinden erkundigen.

Wie lange bist du denn schon krank und wie lange ist die Zahlung überfällig? Vll ist sie aus anderen Gründen zu spät.

Warum hast du es nicht einfach gesagt um Stress zu vermeiden?

Ihr wollt immer auf eure Rechte bestehen, obwohl es ohne deren Anspruch evtl. viel leichter funktioniert hätte.

Selbst schuld !

Leon97531  30.09.2011, 12:01

Warum hast du es nicht einfach gesagt um Stress zu vermeiden?

Weil dies den Arbeitgeber absolut nichts angeht.

stizzler  30.09.2011, 12:02
@Leon97531

Da hast du recht, trotzdem ist es manchmal einfach besser nicht in Geheimnissen zu sprechen.

Leon97531  30.09.2011, 12:05
@stizzler

Es geht den Arbeitgeber nichts an, dass hat nichts mit "in Geheimnissen sprechen" zu tun.

Du kannst mit deinem Arbeitgeber wenn du möchtest gerne deine Krankheiten ausführlich besprechen, andere machen dies halt zu Recht nur beim Arzt.

Es gibt auch Krankheiten über die der Patient nun einmal nicht gerne spricht, und schon gar nicht ein Mitteilungsbedürfnis gegenüber dem AG vorhanden ist.

was du hast geht deinen Arbeitgeber nichts an, deshalb steht auf dem Teil des Krankenscheins, den der Arbeitgeber bekommt auch die Diagnose nicht drauf ... dein Gehalt müsstest du weiter bekommen, außer wenn du über einen längeren Zeitraum krank bist, dann zahlt die Krankenkasse Krankengeld als Ersatz

tine11 
Fragesteller
 30.09.2011, 12:10

ich habe anfänge von einem hösrturz und da ist telefonieren eh blöd

Ich war der Meinung das die ja wissen wie lange ich krank bin und mehr müssen die nicht wissen.

Recht hast Du !

Natürlich musst Du Auskunft geben, ab wann wieder mit Deiner Arbeitskraft zu rechnen ist.

Aber Du hast natürlich Anspruch auf die Lohnfortzahlung, wenn das Original der Au rechtzeitig beim Betrieb eingegangen ist.

In vielen Betrieben ist es so, dass Du Dich spätestens zum Arbeitsbeginn telefonisch zu melden hast, am ersten Tag muss auch die AU-Bescheinigung eingehen.

Ich mache so was tricky, (per Mail mit Empfangsbestätigung), im Notfall per Fax.

tine11 
Fragesteller
 30.09.2011, 12:02

4 std später war die au da. da ich selbst nicht weiß wie lang ich krank bin, steht ja auf der au vorraussichtlich drauf