Muss ich ein Schreiben vom(Arbeitgeber) unterschreiben um meine Krankmeldung ab dem 1 Tag abzugeben

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Das verstehe ich nicht ganz. Normalerweise, soviel ich weiß, muss eine Krankmeldung innerhalb von 3 Tagen abgegeben werden. Eine Benachrichtigung schon am ersten Tag. Aber da brauchst du nicht das Haus zu verlassen, es geht ja telefonisch. Andererseits, wie soll das hinhauen, am ersten Tag. Wenn du morgens nicht in der Lage bist einen Arzt aufzusuchen, musst du es eventuell nachmittags probieren. Die meisten Ärzte, Hausärzte machen erst gegen 15 Uhr die Praxis wieder auf. Wie soll man da bis 16 oder 17 Uhr eine Krankmeldung abgeben. Meines Erachtens ist das eine Schikane die ich nicht unterschreiben würde. Vor allen wenn andere das nicht müssen. Falls es einen Betriebsrat gibt, würde ich mich an den wenden. Oder rede mit dem Chef persönlich, warum nur du sowas unterschreiben sollst. Wenn du sowas unterschreibst, ist das dein halbes Todesurteil. Es ist fast unmöglich zu schaffen eine Krankmeldung am ersten Tag abzugeben. Wenn du die mit der Post schickst, dauert das schon einen Tag.

Das ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Danach kann der Arbeitgeber verlangen, dass die Krankmeldung schon ab dem ersten Tag vorgelegt werden muss. Laut Gesetz ist sie erst ab mehr als drei Tagen nötig.

Das Gesetz regelt leider nicht, unter welchen Umständen er das anordnen darf, also ist dabei durchaus Willkür möglich. Es spielt auch keine Rolle, ob du unterschreibst. Das hat auf die Anordnung keine Auswirkung sondern damit will er sich lediglich einen Nachweis verschaffen, dass du darüber informiert bist.

Da du dich korrekt verhalten hast, gibt es eigentlich keinen Grund für diese Maßnahme. Aber wie gesagt, das Gesetz fragt auch nicht mach einem Grund.

Es bliebe höchstens ein persönliches Gespräch mit dem Chef oder Unterstützung durch den Betriebsrat.

Ergänzung: der Chef kann allerdings nicht festlegen, wann die Krankmeldung eingetroffen sein muss. Wenn du dich telefonisch krank gemeldet hast und spätestens nach drei Tagen zum Arzt gehst, muss dann immer noch Zeit sein, bis die Post die Krankmeldung abliefert.

Das würde ich nicht tun. Da Du Deinen Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn telefonisch informierst, gelten die normalen Fristen, um die schriftliche Krankmeldung nachzureichen. Er (der Arbeitgeber) kann nicht von Dir verlangen, daß Du die Krankmeldung bringst, wenn Du z.B. mit Fieber im Bett liegst. Und der Post muss man eben etwas Zeit einräumen. Daher kommen wohl die 3 Tage Frist. Wenn Du das unterschreibst, verpflichtest Du Dich, jede Krankmeldung am ersten Tag in die Firma zu bringen. Unterlässt Du dies, kann es zu einer Abmahnung kommen. Ich denke, daß das auch der Hintergrund ist, weshalb Dein Chef will, daß Du das unterschreibst.

Natürlich hat er das Recht dszu .Und wenn dir diese Vorgehensweise nicht gefällt ,dann andere Arbeit suchen.

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muss die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 Abs.1 )