Unbezahlte Krankheitstage?

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Du bist verpflichtet, Deine Zeitarbeitsfirma und den Entleihbetrieb zu informieren und zwar rechtzeitig.

In der Regel muss Deine Zeitarbeitsfirma die Krankschreibung erhalten.

Liegt diese nicht oder noch nicht vor, darf der Arbeitgeber Lohn einbehalten bis die Bescheinigung vorliegt, dann muss der Arbeitgeber das Geld nachzahlen.

Also entweder Du rufst die ZF an fragst wann Dein Restlohn kommt bzw. warum was einbehalten wurde oder Du gehst zum Arzt, lässt Dir eine Kopie der AU geben, schickst sie per mail und Einwurfeinschreiben mit der Aufforderung Dir umgehend den zustehenden fehlenden Lohn zu überweisen.

Das Problem wird sein, dass du die Krankschreibung nicht deinem eigentlichen Arbeitgeber, also der Zeitarbeit-Firma, sondern der Firma, wo du tätig bist geschickt hast.

Ich schicke die eigentlich immer zu meiner Zeitfirma

Dann bitte Deine Krankenkasse darum, dass dem Arbeitgeber eine Kopie, natürlich ohne Diagnose, zugeschickt wird. Dann werden sie eine Korrekturabrechnung machen.