KdU - Zuschuss zu Wohn-/Heizkosten für Azubis (Hartz4)
Habe am 1.8 eine Ausbildung in einer Werbeagentur begonnen und konnte sofort ins zweite Lehrjahr gehen. In solchen verdiene ich 680€ brutto, 542€ ca netto.
Vorher musste ich ein halbes Jahr lang vom Amt Geld beziehen, weil meine Mutter zu ihrem Typen gezogen ist und ich mehr oder minder hat sitzen lassen.
Nun hieß es immer, das Auszubildende von den Leistungen beim Amt weg fallen, allerdings habe ich für August und September neben meinem Lohn, Kindergeld (184€), BAB (103€) und 76€ vom Amt bekommen.
Was mich aber irritierte, weil ich ja eigentlich von Weg falle? Zudem bekam ich den Bescheid, das ich ja den Bescheid zum ALG ll wieder einreichen soll.
Habe es tatsächlich heute einreichen wollen, die Damen da meinten, dass ich eigentlich weg falle, dass das vielleicht nur automatisch raus ging. Aber im Computer waren alle posten, die ich oben nannte, vermerkt. Sprich BAB, Kindergeld, Lohn, und die 76€ vom Amt.
Ich sollte dann eine KdU einreichen, mit der Überschrift "Wohn-/Heizkosten Zuschuss für Auszubildende". Habe ich dann eingereicht. Auf meine Frage, ob ich die 76€ jeden Monat irgendwann nach zahlen müsste, wusste der Typ dann keine Antwort.
Weiß das jemand? Und vielleicht, was man als Azubi noch alles als Unterstützung bekommen kann?
Falls ich das nachzahlen muss, verzichte ich lieber auf die 76€ :o
(ps: ich wohne alleine, 300€ warm zzgl. 42€ Strom, 65€ Fahrtkosten)
2 Antworten
Deine Mutter bzw. Deine Eltern sind trotzdem noch für Dich zuständig, wenn es Deine erste Lehre ist.
Lass Dich mal in einer AL II - Beratungsstelle beraten.
Ich weiß nicht, ob sich hier Leute derart detailliert mit den ganzen Berechnungstabellen auskennen.
Ich würde es mal hier probieren, da ist die Chance auf eine fundierte Antwort evtl. höher: http://alt.f-sb.de/forumneu/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme
Ansonsten: Solange du stets alle Angaben richtig angegeben hast, dürfte dir kaum jemand eine Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung auferlegen. Zum einen sehen die Zahlen auf den ersten Blick so aus, als ob dir der Zuschuss durchaus zusteht und es nur die Frage ist, aus welchem Topf er kommt. Zum anderen ist es insoweit dann nicht deine Schuld, wenn das ein Sachbearbeiter dort falsch eingibt.
Nein, das definitiv nicht. Wenn er dir zusteht, steht er dir zu. Punkt aus. Das ist kein Darlehen.
Es gibt zwar auch dien Möglichkeit, ein Darlehen zu bekommen, wenn man es zwingend braucht. Das wird dann aber auch so benannt bzw. das gibt es nur bei entsprechenden Sonderaufwendungen.
Ich meinte nicht eine Rückzahlung bedingt durch eine mögliche falsche Angabe oder ähnliches. Sondern ob man den Zuschuss allgemein zurück zahlen muss, wie Bafög zB :-)