KdU - Zuschuss zu Wohn-/Heizkosten für Azubis (Hartz4)

2 Antworten

Deine Mutter bzw. Deine Eltern sind trotzdem noch für Dich zuständig, wenn es Deine erste Lehre ist.

Lass Dich mal in einer AL II - Beratungsstelle beraten.

Ich weiß nicht, ob sich hier Leute derart detailliert mit den ganzen Berechnungstabellen auskennen.

Ich würde es mal hier probieren, da ist die Chance auf eine fundierte Antwort evtl. höher: http://alt.f-sb.de/forumneu/forumdisplay.php?2-Forum-Schuldenprobleme

Ansonsten: Solange du stets alle Angaben richtig angegeben hast, dürfte dir kaum jemand eine Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung auferlegen. Zum einen sehen die Zahlen auf den ersten Blick so aus, als ob dir der Zuschuss durchaus zusteht und es nur die Frage ist, aus welchem Topf er kommt. Zum anderen ist es insoweit dann nicht deine Schuld, wenn das ein Sachbearbeiter dort falsch eingibt.

Pelzknaeuel 
Fragesteller
 04.09.2014, 18:21

Ich meinte nicht eine Rückzahlung bedingt durch eine mögliche falsche Angabe oder ähnliches. Sondern ob man den Zuschuss allgemein zurück zahlen muss, wie Bafög zB :-)

mepeisen  04.09.2014, 18:32
@Pelzknaeuel

Nein, das definitiv nicht. Wenn er dir zusteht, steht er dir zu. Punkt aus. Das ist kein Darlehen.

Es gibt zwar auch dien Möglichkeit, ein Darlehen zu bekommen, wenn man es zwingend braucht. Das wird dann aber auch so benannt bzw. das gibt es nur bei entsprechenden Sonderaufwendungen.