Kauf verpachtetes Grundstück

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Als erstes würde ich mir mal den Pachtvertrag zeigen lasse. Zum zweiten - was steht in Deinem Kaufvertrag? Wenn da steht "gekauft wie gesehen" oder "gekauft wie es steht und liegt" dann hast du schlechte Karten. Weil das bedeutet, dass Du alles so übernimmst, wie es im Moment des Kaufes ist. Die Frage wäre, was in dem Pachtvertrag steht. Weiterhin würde ich den Verkäufer auf evtl. arlistige Täuschung ansprechen - so dass Dir bei einem evtl. Rücktritt vom Kauf keine Nachteile entstehen. Der Pachtvertrag muss auch eine Laufzeit beinhalten, lass Dir das Original vom Verpächter geben - damit Du sicher gehst, dass der Pachtvertrag nicht getürkt ist. Und dann kannst Du ja immer noch den bestehenden Pachtvertrag in der Summe erhöhen und darauf warten, dass der Pächter von dem Vertrag zurücktritt. Den bei Übergang des Grundstücks auf einen anderen Besitzer - darfst Du auch den Pachtvertrag umschreiben und verändern. Aber im Notfall frag Deinen Anwalt. (Kosten gehen nach Wert)Im übrigen muss es eine Ursache haben, dass Dir der Verkäufer die Verpachtung verheimlicht hat. Vielleicht ist mit dem Pächter nicht gut "Kirschen essen". Aber in dem Pachtvertrag muss was von Kündigung stehen. Wie schon geschrieben - lass dir das Original geben.

Meiner Meinung nach erlischt nach dem Verkauf der Pachtvertrag, so dass der Pächter weder Ansprüche an Dich stellen kann noch das er irgendwas gegen den Kauf unternehmen kann. Du hast gekauft wie gesehen, das heißt ein Stück Wiese + 1 Stück Scheune und diese normalerweise einschließlich sämtlichen Inventars.

Schwieriger ist es, wenn ggf. Wieseneigentümer und Scheuneneigentümer nicht ein und dieselbe Person sind/waren...

erstmal soll dir der angebliche Pächter den Pachvertrag vorlegen, der kann nämlich viel behaupten. Eine Pacht ist ja immer zeitlich befristet und es ist ja möglich das der Verkäufer des Grundstücks dem Pächter gekündigt und um Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands aufgefordert hat. Der Pächter is natürlich clever und versucht von die Kohle für das alte Gehötsch abzuzwacken, weil er zudem auch noch zu faul ist das Grundstück zu räumen.

Soweit ich weiß, sind Grundstücke, die bearbeitet werden, mit einem besonderen Kündigungsrecht geschützt, damit derjenige, der sie bearbeitet, auch noch seine Ernte einfahren kann. Ich würde mich da mal beim Notar erkundigen und ggfs. den Vertrag rückgängig machen !

Quatsch. Womöglich steht ihm das zu. Erst mal gehst Du zum Anwalt oder Notar und klärst die Rechtsverhältnisse.
Wie ich meine, brauchst Du ihm nur fristgemäß zu kündigen, vllt. kriegt er ja eine gewisse Abfindung, aber die kannst Du Dir ja dann vom ehemaligen Eigentümer zurückholen, weil der Dich ja an der Nase herumgeführt hat!
Viel Spaß noch!