Kann ein Vermieter einem vorschreiben, das man zu fragen hat, wenn man streichen möchte bzw Gardinenleisten abbaut?

5 Antworten

Wer hat den Rauputz im Bad gemacht? Du oder der Vormieter oder der Vermieter? Wer hat orangen Anstrich gemacht?

Streichen, tapezieren sin keine baulichen Veränderungen die der Genehmigung des Vermieters bedürfen.

.... natürlich dürfen wir das, schaue einfach in die Urkunde, was dort zu diesem Thema vereinbart wurde von Dir.

Und (Münchner-) Rauhputz streichen? Das wird dann bei Auszug eben teuer, wenn von Dir der alte Zustand wieder hergestellt werden muß.

Wie meinst Münchner Rauputz? der Rauputz war nach 3 Jahren Wohnzeit einfach Grau....soll er also grau bleiben,oder wie meinst das wegen alten Zustand?

@gartenpfleger

.... der wird nur "grau", wenn gequalmt wurde und somit ist ja der Mieter sowieso für die Erneuerung zuständig.

@schleudermaxe

Der Münchner Rauhputz eignet sich zur Herstellung ausdrucksvoller
Oberflächen im Innen- und Außenbereich.

Er kann als Rauputz, Rillen-, Kellenstrich- oder Patschputz sowie als
dünnschichtiger Strukturedelputz auf mineralischen Unterputzen verwendet werden.

Durch seine Maschinengängigkeit kann der Rauputz schnell und leicht verarbeitet werden.

Da irrt sich die Vermieterin. Natürlich kannst du die Wände nach deinem Geschmack streichen. Die Regale und die Gardinenleiste darfst du abbauen, musst sie nur wieder anbringen, wenn du ausziehst

Das Streichen der Wände ist keine bauliche Veränderung! Natürlich darfst du die Wohnung nach deinem Geschmack streichen, auch lila mit grünen Sternchen. Und du darfst auch ohne zu fragen Gardinenleisten und Hängeregale abnehmen. Auch das ist natürlich keine bauliche Veränderung.

Aber: Bei Auszug musst du farbige Wände in einem neutralen Ton streichen. Gardinenleiste und Hängeregal aufbewahren (so dass die Dinge auch keinen Schaden nehmen können) und ebenfalls bei Auszug wieder anbringen.

.... und eine Stofftapete darf ich z.B. rot lackieren und später nur weiß übermalern und gut ist?

Das glauben nicht einmal meine Karten und Glaskugeln!

Wir reden über Rauhputz, wohl Münchner Art, und der wird nun einmal nicht gemalert.

Du kannst während der Mietzeit die Wände streichen wie Du möchtest. Es kann Dir kein Vermieter vorschreiben welche Farben zu verwenden sind.

Gleiches betrifft die Einrichtung. Wegwerfen geht natürlich nicht, weil es nicht Dein Eigentum ist.

Lediglich beim Auszug muss dann in neutralen Farben gestrichen sein.