Kann mein Vermieter mir Sachbeschädigung unterstellen und mir die Wohnung kündigen
Mein Vermieter hat vor ca. 2 Jahren das Mehrfamilienhaus vom Vorbesitzer gekauft. Dieses Haus hat sehr viele Mängel in den einzelnen Wohnungen die der Vorbesitzer dem jetzigen Besitzer höchstwahrscheinlich verschwiegen hat. Nun kommen immer mehr Mängel ans Tageslicht um die sich der jetzige Besitzer ja kümmern muß. Dieses Haus ist 1972 gebaut worden nur mal so zur Info. In der Zwischenzeit ist an meiner Heiztherme ein Defekt gewesen worauf ich eine neue installiert bekam. Dieser Defekt kam aus heiterem Himmel während ich unter der Dusche stand. Letztes Jahr ging ein Scharnier an meinem Wohnzimmerfenster kaputt wg. Abnutzung. So das ich es nicht mehr schließen konnte. Also bekam ich dieses nach Wochen endlich auch repariert. Dann war Ruhe bis an Ostern. Am Ostermontag ist die Hebeanlage, die für die Kellerwohnungen zuständig ist, endgültig kaputt gegangen. Diese wurde in den vergangen Jahren immer wieder nur geflickt (weil es günstiger ist). Am Osterdienstag wurde eine neue Hebeanlage installiert. Letzte Woche bekam ich einen Brief von meinem Vermieter in dem er von mir verlangt das ich die Hebeanlage bezahlen soll. Kosten 4,5 Tausend Euro. Diesem Brief habe ich sofort widersprochen und sendete diesen mit Einschreiben u. Rückschein. Bis heute habe ich noch keine Bestätigung das der Vermieter den Brief bekommen hat. Also noch keine Antwort drauf. Heute bekam ich wiederrum einen Brief von ihm in dem er mir mitteilte das er rund 10.000 Euro schon in meine Wohnung investiert hat und er sich vorbehält mir fristlos zu kündigen. Diese ganzen Mängel sind auf Abnutzung zurück zu führen. Was soll ich tun????????????????? Ich bitte euch wirklich mir keine dummen Kommentare zu senden sondern nur hilfreiche. Vielen lieben Dank im voraus.
7 Antworten
Das Was du schilderst sind alle abnutzen die alleine der Vermieter zu tragen hat und die auch dir nicht in rechnung stellen darf deshalb behauptet er du hättest das Mutwielieg gemacht auch kündiegen kann er dir nicht so einfach Aber du solltest einen Anwalt einschalten wen du nicht schon im Mieterschutzbund bist da dort die Aufnahme seehr teuer ist.Eine Anwalt bei der Erstberatung kann dich bloß 50€ kosten.Lass den Anwalt den Brief nochmal wieder sprechen den du weist ja auch nicht ob zb der Rückschein vom Vermieter Gemobst wurde (hate mal einen Vermieter der einfach meine post nahm)Wegen den Rückschein würde ich mal bei der Post nachfragen.
Du solltest einen Anwalt einschalten oder in den Mieterschutzbund eintreten. Die haben auch Rechtsanwälte.
Ich vermute mal der Hauskäufr hat sich mit dem Hauskauf schon überhoben und die vielen Reparaturen geben ihm jetzt den Rest ...
was ihn aber nicht dazu berechtigt die Kosten, die nunmal ein Vermeiter zu tragen hat auf den Meiter umzulegen .. Der hat wohl wohl noch keine Ahnung was Vermieter so dürfen oder nicht ....
Du sollstest auf jeden Fall zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen und auf dieses Schreiben entprechend kontern lassen ...
Kosten für Reparaturen könnte er im Ürigen nur verlangen, wenn er beweisen könnte, dass Du Mietsache mutwillig beschädigt hast.
Vielen Dank für die Antwort. Wir haben am Montag einen Rechtsanwaltstermin.
Vielen Dank für die Antwort. Wir haben am Montag einen Rechtsanwaltstermin.
Hallo, ich rate dir dringendst den Mieterschutzbund aufzusuchen. Dort wirst du von erfahrenen Rechtsanwälten unterstützt. Ich bin auch Mieter und habe den Mieterverein schon mehrmals hinzugezogen. weil ich Theater mit meinen Vermietern hatte. Du solltest aber mal alles fotografieren, was repariert wurde und mit zum Mieterschutz nehmen. Bei so einer Summe die du bezahlen sollst, wäre eigen handeln fatal. Das solltest du Fachleuten überlassen. Hier mal ein Link, wo du suchen kannst, wo bei dir der nächste Mieterbund ist! http://www.mieterbund.de/beratung/mieterverein-vor-ort.html Der Beitrag pro Jahr liegt bei uns in NRW bei ca.80 Euro. Diese Investition lohnt sich als Mieter, denn irgendwann brauch man ihn! ich kann und möchte weiter keine Ratschläge geben, denn diese könnten falsch sein. Lass das Profis machen!
Und sei gewiss, so einfach kann man keinen aus der Wohnung kündigen und schon gar nicht wegen Wohnmängel!!!
Viel Glück, es grüßt DrHank
So ein Verhalten des Vermieters ist natürlich rechtlich unhaltbar. Trete schleunigst einem Mieterverein bei und lass dich dort beraten.
RS mit Schutz für Mietwohnung(en) hast du ja offensichtlich nicht.
Was ist denn eine Hebeanlage für den Keller?
Der Vermieter wird den Brief nicht bei der Post abgeholt haben. Einwurf Einschreiben ist genau so nachweisbar und da kann er den Erhalt nicht abstreiten. Vermutlich kriegst du deinen kompletten Brief in den nächsten Tagen (nach 7 Tagen Lagerfrist) zurück.
Eine Hebeanlage ist für die Sch...... zuständig. :-))
Ach so, danke für die Aufklärung. Bei uns geht das gleich flussabwärts Richtung Kläranlage. Neu absenden, diesmal als Einwurf Einschreiben. Du kannst die Sendung genau so verfolgen und das ausdrucken, und der Zusteller vermerkt postalisch den Einwurf. Auch ohne Unterschrift kann er also nichts abstreiten.
Am besten, den ersten Brief so lassen wie er ist, als Beweisstück nebst Einlieferungsschein.
Und was soll ich tun wenn mein Widerspruch zurückkommt??