Vermieter möchte das ich den Kühlschrank bezahle?

8 Antworten

Erstmal ist das Übergabeprotokoll sauber und da kann der Vermieter nicht nachträglich Mängel anmelden.

Ferner habe ich erhebliche Zweifel, dass die im Brief genannte Klausel im Mietvertrag überhaupt gültig ist. Der Kühlschrank soll den Vermieter gehören, aber du sollst bei defekt oder Verschleiß einen neuen besorgen. Entweder gehört der Vermieter den Kühlschrank oder er muss den normalen Verschleiß bezahlen oder der Kühlschrank gehört den Mieter und dann darfst du das Teil natürlich mitnehmen und der Vermieter hat keinen Anspruch auf ein neues Gerät.

Gerichtlich dürfte es schwer werden für den Vermieter seine Forderung durchzusetzen

Das steht im Mietvertrag drin:

Individuelle Vereinbarung:

Die Einbauküche mit den Elektrogeräten ist Bestandteil der Wohnung. Defekte Geräte sind fachmännisch zu reparieren oder gleichwertig zu ersetzen. Die Ersatzgeräte verbleiben beim Auszug des Mieters in funktionsfähigen Zustand in der Wohnung und gehen in das Eigenturm des Vermieters über.

@DBialas633

Diese Klausel ist für den Vermieter absolut nichts wert, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt.

Die Elektrogeräte gehören dem Vermieter. Das steht hier ausdrücklich. Also ist er auch zuständig für die korrekte Funktion während der Mietdauer. Diese Zuständigkeit kann er mit einer solchen Klausel nicht auf Dich abwälzen.

Er könnte Dich ggf. dafür verantwortlich machen, dass Du den Mangel "defekter Kühlschrank" nicht gleich gemeldet hast. Da er bei Dir jedoch bis zum Schluss funktioniert hat, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, hast Du Dir und auch der Vermieter Dir nichts vorzuwerfen.

Der KS wurde dir zum Mietbeginn mitvermietet, da er sich bereits in der Wohnung befand. Für dessen Funktionstüchtigkeit bzw. gegebenenfalls Ersatz ist deshalb allein der Vermieter in jeder Hinsicht zuständig.

Zumal bei der Übergabe es dazu keine Beanstandung gab. Einen versteckten nicht erkennbaren Mangel sehe auch nicht. Weise also die Forderung zurück. Von der Kaution darf er deshalb auch nichts abziehen.

Ich habe damals keine Kaution gezahlt. Wie gesagt die Küche ist sehr alt.

@DBialas633

Dann kann dir ja nichts passieren.

Auch noch: Es ist völlig normal, das elektrische Geräte bei Mietende abgeschaltet werden.

Dazu: Erst der neue Mieter hat nach zwei Wochen die Funktionsuntüchtigkeit festgestellt? Ihm hat wohl der alte Kasten nicht gefallen. Er hätte natürlich bei Defekt ebenso Anspruch auf gleichwertigen Ersatz. Möglicherweise war nur die Stromversorgung unterbrochen?

Dass der Mieter für Reparaturen oder Ersatz zu sorgen hätte, ist eine unzulässige Benachteiligung und deshalb unwirksam, sie wurde ihm mitvermietet

@albatros

Ja wie gesagt ich habe den ganz normal im Kühlschrank abgeschaltet. Ich hab auch kein Stecker gezogen.

Mein alter Vermieteter hat mir am 03.05.2018 per Whatsapp geschrieben, dass ich mich telefonisch rückmelden soll. Allerdings habe ich das bis jetzt nicht geschafft und nun hätte ich heute das Schreiben im Briefkasten.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen wie ich das am besten dem Vermieter schriftlich mit Teilen soll. Also was ich am besten rein schreiben soll. Ich habe davon keine Ahnung.

@DBialas633

Schreibe ihm:

Der Kühlschrank hat bei mir bis zuletzt funktioniert. Insofern konnte ich keinen Mangel melden und insofern ist mir diesbezüglich kein Versäumnis vorzuwerfen.

Da der Kühlschrank bei mir bis zuletzt ordentlich funktioniert hat, weise ich auch jegliche Forderung zur Übernahme von Reparaturkosten oder Kosten für ein Ersatzgerät zurück.

Sollten Sie der Meinung sein, einen Rechtsanwalt zur Prüfung der rechtlichen Seite hinzu ziehen zu müssen, so dürfen Sie das gerne tun, aber selbstverständlich nicht auf meine Kosten.

@DBialas633
ich habe den ganz normal im Kühlschrank abgeschaltet. Ich hab auch kein Stecker gezogen.

Hat der Nachmieter den Kühlschrank überhaupt wieder eingeschaltet? Wenn er das nicht getan hat, ist klar, dass er nicht kühlt..... :-))

Diese individuelle Zusatzklausel im Mietvertrag ist auch meines Erachtens unwirksam. Abgesehen davon ist die Vertragsdauer mit Kündigung und dem Übergabeprotokoll beendet und ihr habt beide unterschrieben, dass die Elektrogeräte keine Mängel aufweisen. Nun kann der ehemalige Vermieter nicht 14 Tage später kommen und behaupten, der Kühlschrank würde nicht funktionieren und androhen, Dir die damit verbundenen Kosten in Rechnung stellen zu wollen. Es wäre die Pflicht des Vermieters gewesen, bei der Übergabe den Kühlschrank auf Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Nun hat er unterschrieben, dass das Gerät keine Mängel aufweist, ergo hast Du rechtlich absolut nix zu befürchten. Ich würde den Brief ignorieren (wer behauptet, dass dieser überhaupt angekommen ist oder hast Du ihn als Einschreiben erhalten?) und den Vermieter bei WA sperren, damit Du ruhig schlafen kannst. Euer Vertragsverhältnis ist mit dem Übergabeprotokoll, in welchem Null Mängel benannt sind, beendet, zumal es auch keine Kaution gibt, also lass Dich von dem Schreiben nicht verunsichern!!

Es wäre gut, den Wortlaut des Mietvertrages zu kennen, speziell die Individualvereinbarung. Individualvereinarungen sind zulässig, werden aber fast immer als AGB betrachtet. Damit greifen dann wieder z.B. bzgl. der Reparaturen die Klauseln zur Pflicht zur Schönheitsreparatur.

Das Protokoll ist umfassend, der Vermieter ist für den geltend gemachten Mangel beweispflichtig dahingehend, dass er zum Zeitpunkt der Übergabe existierte ... und nicht erst z.B. bei der Wiederinbetriebnahme entstand.

So wie ich die Angelegenheit sehe, bist du von jeder Zahlungspflicht befreit, würde mich aber sicherheitshalber an den örtlichen Mieterverein wenden.

Individuelle Vereinbarung:

Die Einbauküche mit den Elektrogeräten ist Bestandteil der Wohnung. Defekte Geräte sind fachmännisch zu reparieren oder gleichwertig zu ersetzen. Die Ersatzgeräte verbleiben beim Auszug des Mieters in funktionsfähigen Zustand in der Wohnung und gehen in das Eigenturm des Vermieters über

@DBialas633

Damit gehören die Geräte zur Mietsache und damit eigentlich deren Reparatur/deren Ersatz in den Pflichtbereich des Vermieters. Ob der Vermieter berechtigt ist, ein unkalkulierbares Risiko auf den Mieter abzuwälzen, bezweifle ich.

Des weiteren, und wird es lustig, ist gleichwertig der Ersatz eines defekten 15 Jahre alten Kühlschrankes durch einen funktionierenden 15 Jahre alten Kühlschrank.

Aber mach dir keine Sorgen, das Übernahmeprotokoll ist bindend, enthält ja nicht mal den Vermerk, dass die Funktion des Kühlschrankes nicht geprüft werden konnte. Wurde z.B. der Herd auf Funktion geprüft??

Ich würde mich allerdings in einer kurzen Antwort, in dem du das Ansinnen ablehnst, gegen die Unterstellung der wahrheitswidrigen Aussage verwahren und um den Beweis bitten, dass der Defekt nicht später, z.B. bei der Wiederinbetriebnahme entstanden ist

@iQMastermind69

Ja also der Herd würde geprüft, mehrmals sogar. GUT werde den sowas in der Art schreiben. Ich hoffe das hilft

@iQMastermind69
ist gleichwertig der Ersatz eines defekten 15 Jahre alten Kühlschrankes durch einen funktionierenden 15 Jahre alten Kühlschrank.

Richtig - und der soll dann 200 € kosten..... Nee, nee....

Ich würde ihnen erstmal empfehlen die Daten auf den Bildern zu überschreiben. Auch kenne ich mich mit dieser Rechtsangelegenheit nicht aus.

Zur eigentlichen Frage kann ich nicht viel beitragen aber ich würde ihnen sagen das sie die 200€ nicht zahlen, da sie ja bereits aus dem Vertrag raus sind und der Mieter es ja selbst überprüft hat bzw. den Kühlschrank hätte selbst überprüfen müssen. Bei der Mietminderung kenne ich mich nicht aus und es kann sein das sie das theoretisch bezahlen müssten aber der Vermieter will eigentlich nur Geld sehen und sie sind aus dem Vertrag raus. Er kann ihnen auch nur die kosten des Rechtsbeistand aufdrücken wenn er den Fall vor Gericht gewinnt.

Vor Schufa hätte ich mehr angst.

Kenne mich damit aber nicht aus und würde ihnen empfehlen professionellere Hilfe zu suchen da 200€ auch eine gewisse Summe sind.

Damit ein Schufa Eintrag vorgenommen wird, muss aber der Vermieter Mitglied der Schufa sein und das bezweifle ich doch. Außerdem dürfen strittige Forderung nichts in der Schufa eingetragen werden.

@Jewi14

ja okay, wusste ich noch nicht :)

Du betonst, dass du keine Ahnung hast. dann schweige doch einfach und äußere dich zu Fragen zu denen du firm bist (Kosmetik, modische Kleider).