Darf Vermieter mich bei Stromversorger anmelden?

5 Antworten

Durch Eigentümerwechsel ändert sich am bestehenden bisherigen Mietvertrag nichts, er bleibt vollinhaltlich wirksam. Änderungen gehen nur einvernehmlich , sind aber nicht zu empfehlen. Berufe dich auf deinen bestehenden Mietvertrag. Teile dem Versorger per Einwurfeinschreiben mit, dass er sich als Vertragspartner an den Vermieter wenden solle, da dieser lt. Mietvertrag den Strom bezahlen muss und nicht du., da er in der Miete bereits eingerechnet ist.

das hat uns unsere Rechtsanwalt vom Mieterschutzbund auch geraten, mal sehen ob es zu einem Rechtsstreit kommen wird

Darf der Vermieter, mit dem geltenden Mietvertrag der oben genannte Regelung enthält, sowas machen?

Nicht ohne Deine Zustimmung und nicht ohne eine entsprechende Regelung im Mietvertrag.

Prüfe Deinen Vertrag und widerrufe diese Anmeldung wenn Du nicht einverstanden bist.

mit dem geltenden Mietvertrag der oben genannte Regelung enthält

...darf er das natürlich - ERST lesen, dann unterschreiben.

Das ist bei uns derzeit auch der Fall ! Eigentümerwechsel und Mietvertrag mit vorherigen Besitzer, Miete inklusive NK und Strom. Wir zahlen knapp 900.- Euro an den neuen Besitzer. Im Sommer hat er alle Wohnungen mit eigenen Stromzähler bestückt und uns jetzt ohne vertragliche Abänderung oder Vereinbarung bei der E.ON angemeldet. Der wird sich nun anschaun. Mieterschutzbund ist schon informiert !

Du kannst doch einfach den Stromanbieter wieder zum nächstmöglichen Termin wechseln. Ansonsten denke ich, dass es immer ein besseres Mietverhältnis bedeutet, wenn man mit dem Vermieter höflich aber bestimmt alles bespricht.

Wenn die Miete alle Nebenkosten, auch Strom, beinhaltet darf der Vermieter dich nicht einfach beim Stromversorger anmelden.

Das wäre eine einseitige und damit unwirksame Vertragsänderung.