Kann man von einem unterschriebenen Arbeitsvertrag innerhalb einer gewissen Zeit zurücktreten?

7 Antworten

Kündigung VOR Arbeitsantritt

Nur, wenn das nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.

Wenn, dann mit der Kündigungsfrist der Probezeit - wenn keine Probezeit vereinbart ist, dann mit gesetzlicher/vertraglicher Kündigungsfrist.

Man sollte so rechtzeitig kündigen, daß die Kündigungsfrist noch vor dem ersten Arbeitstag endet, dann muß man die Stelle gar nicht erst antreten.

Endet die Kündigungsfrist allerdings erst nach dem ersten Arbeitstag, kann der Arbeitgeber auf die Mitarbeit bis zur wirksamen Kündigung bestehen.

Achtung:

Wenn im Arbeitsvetrag eine Vertragsstrafe für einen solchen Fall vereinbart wurde, sollte deren Rechtswirksamkeit geprüft werden; sollte die Vertragsstrafe wirksam sein, dann kann ohne Folgen frühestens am ersten Arbeitstag gekündigt werden.

Nein, normalerweise nicht, das ist kein Haustürgeschäft sondern eine ernste Sache. Die Unterschrift ist bindend. Ansonsten nennt man das "Kündigung vor Vertragsantritt" und verpflichtet dich ggf. dem Arbeitgeber Schadenersatz zu leisten für den Aufwand, den er hatte. Er hat ja schließlich nach deiner Unterschrift fest damit gerechnet, dich als neuen Arbeitnehmer einstellen zu können und evtl. anderen Bewerbern deswegen abgesagt und muß nun eine neue teure Suche beginnen. Aber während der Probezeit kann jede Seite ohne Angaben von Gründen jederzeit kündigen.

zurücktreten nicht, aber man kann kündigen. Innerhalb der Probezeit sogar mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Mehr gibt es nicht her.

Vor Beginn des Vertrages. Ansonsten gelten die Regeln der Probezeit für Kündigung.

Nein.

Du kannst nur innerhalb der gesetzlichen oder eben vertraglich bestimmten Fristen kündigen.