Erfahrungen Gerichtsvollzieher

6 Antworten

Du brauchst dich nicht zu rechtfertigen wegen der Schulden ,das kann oft schnell gehen.DerGV sieht sich halt bei dir in der Wohnung um ,und er nimmt auch nur Sachen die Geld bringen,wenn du da nichts hast wird es auf eine fruchtlose Pfändung hinauslaufen.Pc wird dir nicht gepfändet ,besonderst wenns schon ein älteres Modell ist ,hast du aber einen Laptop noch ,dann kanns sein das der gepfändet wird.Eine Perlenkette die keinen Wert aufweist weckt auch nicht sein Interesse.

Sofern der Gerichtsvollzieher keinen Durchsuchungsbeschluss hat, darf er ohne deine Zustimmung nicht durchsuchen.

Bist du denn in der Lage, die Forderungen in Raten zu begleichen?

Nicht wirklich, Einkommen voll ungewiss, noch selbständiger Aufstocker.

@lavande1

Dann wird es wohl auf Abnahme einer Vermögensauskunft hinauslaufen. Mit einer Durchsuchung ist eher nicht zu rechnen.

Da es sich um Sozialversicherungsbeiträge handelt: erfolgt die Vollstreckung durch den Zoll oder durch einen Gerichtsvollzieher?

@jurafragen

Gerichtsvollzieher.

@jurafragen

Das war jemand vom Zollamt. Er hat nur Fragen über Vermögensverhältnisse gestellt.

@lavande1

Tja ...

Also kein Gerichtsvollzieher.

Soweit ich weiss, sehen Gerichtsvollzieher schon in die Schränke und öffnen Schubladen. Der PC und die Kette dürften sicher sein, wenn es sich nicht um besonders wertvolle Stücke handelt. Ein neues iPhone oder iPad dürften wohl gepfändet werden. Du hast übrigens Recht - der Gerichtsvollzieher interessiert sich nicht für die Ursache der Schulden, die dürfte auch bedeutungslos sein, weil es ja nun einen (rechtskräftien) vollstreckbaren Schuldtitel gibt.

Soweit ich weiss, sehen Gerichtsvollzieher schon in die Schränke und öffnen Schubladen

Wenn man ihnen das erlaubt, ganz bestimmt. Ansonsten bräuchte er einen richterlichen Beschluss, den der Durchschnittsgläubiger nicht beantragt.

@jurafragen

den Beschluss hat er wenn er durchsucht, und wenn der Gläubiger denkt da ist was zu holen wird er sicherlich eine Sachpfändung versuchen.

@Geheim0815

Den Beschluss hat er nicht. Und wenn doch, so wird er garantiert nur von einer "Urkunds"beamtin"" und nicht von einem Richter unterschrieben sein.

Ist also nichtig!

@Bronzeberg

Ach, die verrückten BGB-Leugner sind wieder unterwegs.

Ich würde erstmal dem Arbeitgeber auch die Gerichte auf den Hals hetzen und wegen der Pfändung, er darf alles durchsuchen. Es werden allerdings nur besonders wertvolle Dinge gepfändet. Wenn dein Schmuck irgendwelcher billiger Modeschmuck ist, wird es nicht gepfändet werden. Nur wenn du sehr teueren Luxusschmuck, z.B. etwas von Carrier o.ä. dann lohnt sich eine Pfändung. Auch PC werden in der Regel nicht gepfändet, außer du hast das neuste vom neusten.

Hab keine Angst! Der gute Mann wird vorerst eine Ratenzahlung vereinbaren wollen und mehr nicht. Wenn Du dieser immer nachkommst, hast Du keine Probleme. :)