kann man einen unbefristeten Arbeitsvertrag Verlangen, wenn der Arbeitsvertrag am 26.06.2015 abgelaufen ist und man bis einschließlich heute gearbeitet hat?
3 Antworten
Ja, wenn am 27.06. Deine Arbeit geduldet wurde und Du nicht nach Hause geschickt wurdes, hat sich das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes gewandelt. Verlange einen entsprechenden schriftlichen Vertrag.
Wie kann ich vorgehen wenn der Arbeitgeber heute einen neuen Arbeitsvertrag aushändigt mit einer erneuten 6 monatigen Befristung und die Unterschrift auf den 26.06.2015 zurückdatiert? Ist das rechtens? Wie sollte ich mich verhalten?
Den Vertrag unterschreiben mit richtigem Datum neben Deiner Unterschrift
oder es ablehnen, ihn zu unterschreiben.
Kommt am Ende auf das Gleiche raus.
wenn du den zurückdatierten Vertrag mit 6-monatiger Befristung jetzt unterschreibst, machst du aus dem derzeit unbefristeten Vertrag wieder einen befristeten Vertrag.
Also um Himmels Willen nicht eine Befristung unterschreiben!
Dein alter Vertrag ist (dadurch, dass der Arbeitgeber dein Weiterarbeiten akzeptiert hat) in einen Vertrag ohne Befristung übergegangen!
Vielen Dank für die schnelle Antwort :)
Dazu sagt § 15 Abs.:5 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) folgendes:
Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung (Befristung mit Sachgrund) mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.
Eines neuen Arbeitsvertrages bedarf es nicht. Der alte Arbeitsvertrag behält seine Gültigkeit, mit Ausnahme der Befristung.
Einen neuen Arbeitsvertrag mit Befristung und zurückdatiert musst du nicht akzeptieren.
Wie schon richtig kommentiert wurde, brauchst Du nicht machen. Du hast schon einen unbefristeten Vertrag in der Hand.
Das ist richtig!!! - einen neuen Arbeitsvertrag benötigt man allerdings nicht, da nur die Befristungsabrede des bisherigen Vertrages unwirksam geworden ist - es gelten weiterhin die anderen Regelungen des vorliegenden Arbeitsvertrages - zudem benötigt man generell bei unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.