Kann man einen Listenhund als Wachhund versteuern und wie viel günstiger wird das dann?

6 Antworten

Ein Listenhund wird wie ein Listenhund steuerlich eingestuft, egal, ob er nur auf dem Sofa liegt oder Wachhund spielt!

 

Hundesteuer ist immer Gemeindesteuer, bedeutet: jede Gemeinde hat das Recht, diese Steuer nach eigenen Vorstellungen und Maßgaben zu regeln.

Wie dies in deiner Gemeinde gehandhabt wird, kann dir hier niemand sagen.

Sehr häufig sehen Gemeinden eine Ermäßigung der Hundesteuer für Hunde vor, die zur Bewachung von Gebäuden oder Grundstücken eingesetzt werden. Aber auch dazu hat jede Gemeinde entsprechende Vorgaben. So kann sein, dass vom zu bewachenden Objekt bis zum nächsten bewohnten Objekt eine Entfernung von z.B. 200 m liegen muss,

Manchmal gilt die Befreiung nur, wenn ausschließlich ein betriebliches Objekt geschützt wird, dann darf aber z.B. kein Privathaus gleichzeitig auf dem Grundstück stehen .... (z.B. kaum möglich bei einem landwirtschaftlichen Betrieb)

Und so gibt es für jede Gemeinde eigene Maßgaben.

Ob dies dann auch für Listenhunde gilt, liegt ebenfalls alleine in den Händen der Gemeinde.

Nein. Wachhund oder nicht, das macht keinen Unterschied.

Ist es ein betrieblich genutztes Grundstück, welches der Hund bewacht?