Listenhund 2 im Mehrfamilienhaus - ist Zustimmung aller Mieter notwendig?

14 Antworten

Müssen nicht die Mieter vom Vermieter gefragt werden, ob sie mit dem Einzug eines Listenhundes 2 einverstanden sind?

Nein. Der Vermieter entscheidet.

Müssen nicht die Mieter vom Vermieter gefragt werden, ob sie mit dem Einzug eines Listenhundes 2 einverstanden sind?

Nein, das ist Sache des Eigentümers, es ist sein Haus, nicht Eures. Euch geht allein Eure Mietsache etwas an...

Hallo, der Halter braucht nur die Erlaubnis des Vermieters.

Der Hund darf nicht auf eurem gemeinsamen Grundstück frei laufen. Auch nicht wenn er durch den Wesenstest befreit ist. Auch im Treppenhaus muss er angeleint sein.

Aus welchem Bundesland kommst du?

@ PitBullDMC Der Hund darf nicht auf eurem gemeinsamen Grundstück frei laufen. Auch nicht wenn er durch den Wesenstest befreit ist. Auch im Treppenhaus muss er angeleint sein.

Das gilt natürlich auch für die kleine Giftnudel! ;-)

@wotan0000

Klaro. Auch für den anderen Hund!

Nein, die Mieter müssen nicht gefragt werden. Der Vermieter kann sich ohne weiteres einen solchen oder sogar mehrere ins Haus holen, wenn er z. B. auf diese Weise unbedingt Unfrieden unter die Mieter bringen will.

einen,....... "?solchen?",.... hmmmmm komische Beschreibung,... wortfindungsstörung? --- HUND, der solche ist ein HUND .

@karinnox

Da ist nichts komisch dran, das ist absolut korrektes Deutsch für jeden, der dessen mächtig ist...

der unfrienden geht doch nicht vom vermieter aus -nur hat dieser wohl "bildzeitungs-gebildetet" menschen bei sich wohnen :(

@inicio

Vermieter haben es speziell durch die Auswahl zueinander passender Mieter ein wenig in der Hand, ob in einer Hausgemeinschaft ein friedliches Zusammenleben möglich ist oder ob es potentiell zu Unfrieden kommen kann.

Gerade kleine Kinder und deren Eltern fühlen sich schnell bedroht, denn sie können zumindest am Anfang nicht wissen, wie gut ein Hund erzogen ist und dessen Besitzer und für ein kleines Kind ist auch ein mittelgroßer Hund wie ein Pferd im Verhältnis zu einem Erwachsenen.

Als Vermieter täte man also gut daran, bei der Auswahl der Mieter auch so etwas zu beachten.

nun,..dann solltet IHR mal mit eurem "grössenwahnsinnigem" Hund an grundgehorsam arbeiten,.... dann lernt DER seine grenzen kennen und pöbelt nicht grössere Hunde an.

da das haus nicht EUCH gehört, habt ihr auch keinen einfluss darauf wer wo einzieht.