kann man einen kaufvertrag (haus) rückgängig machen wenn man im nachhinein bemerkt dass der Kaufpreis mehr als 50% des realen Wertes des Hauses ausmacht?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt drauf an. Pacta sunt servanda. Verträge sind einzuhalten.

Wenn Ihr Euch auf einen Kaufpreis geeinigt habt, habt Ihr Euch auf einen Kaufpreis geeinigt. Der Wert des Hauses hat damit nichts zu tun.

Verträge können allerdings im Fall von arglistiger Täuschung angefochten werden. Um das beurteilen zu können, enthält aber Deine kaum verständliche Fragestellung viel zu wenig Informationen.

Auch wegen Irrtum könnte grundsätzlich nach § 119 BGB angefochten werden.

Am besten, Du fragst Deinen Anwalt.

Wurde denn von Dir vorab ein Gutachter/Sachverständiger mit der Schätzung der Immobilie beauftragt?

Wenn dieser den Wert nachweislich falsch ermittelt hat, kann dieser ggfs. Schadenersatzpflichtig gemacht werden.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist aber definitiv nicht möglich.

 50% des realen Wertes

Was heißt denn "realer Wert"? Der Wert einer Immobilie kann über das Sachwert-, Vergleichswertverfahren- oder Ertragswertverfahren ermittelt werden.

Demnach kann die Wert der Immobilie schon erheblich abweichen, wenn verschiedene Ermittlungsmethoden angewandt werden.

Ansonsten gilt hier auch die Vertragsfreiheit: Der Käufer bietet Dir die Immobilie zum Preis X an und Du nimmst dieses Angebot an.

Eventuell könnte sich hier auch der Wucherparagraph bewähren, jedoch ist die Regel, dass der "Wucherpreis" etwa 90% des marktüblichen Preises übersteigen muss. Anwendung findet er aber auch, wenn der Verkäufer deine Situation ausgenutzt hat. Das kann passieren, indem du in einer Notsituation warst, er deine Unkenntnis ausgenutzt hat oder noch andere Beispiele. Bei Wucher sind die Grenzen aber relativ streng gezogen, weshalb du dabei eine gute Argumentation brauchst.

Jeder Kaufvertrag einer Immobilie erfolgt notariell, wenn dort der Vertrag unterschrieben ist......?! Erkundige Dich beim Notar. Wird aber kaum mehr möglich sein.... Sowas soll und muss man vorher feststellen lassen.....

Danke für eure Antworten. das Haus meines Opas wurde verkauft: der Käufer hat nur einen Bauherren vor dem Kauf zur Besichtigung geschickt. Im Vertrag wurde Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Der Fall ist für mich eh eindeutig: der junge Mann hat erst im nachhinein gemerkt dass Haus wenn er es nach seinen Ansprüchen "aufmotzen" würde zu teuer werden würde. Zumal es sich um ein Fertigteilhaus aus den 70er handelt. Er wurde lt. Vertrag auf sämtliche Mängel hingewiesen. Auch in der Realität selbstverständlich. Er war total motiviert das Haus zu kaufen...

Wie kann es sein dass wenn die Fakten eindeutig sind dass sein Rechtsanwalt versucht den Kauf wieder rückgängig zu machen indem ER es mit dieser 50% Argumentation. Sprich der tatsächliche Wert des Hauses läge 50% unter dem Kaufpreis, somit hätte man das Recht den Kauf rückgängig zu machen.

Dieser Anwalt muss doch lt. Tatsachen wissen dass es keine Möglichkeit gibt für einen Rücktritt. Warum schreibt er solche Argumente?

@Karotti84

Aha. Jetzt beginne ich, zu verstehen. Der Anwalt spielt auf den Wucherparagraphen an (§ 138 BGB). Dazu gibt es einige Grundsatzurteile:

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kg-berlin-urteil-11-u-18-11-schrottimmobilie-wohnungskauf-sittenwidrig-wucher/

Insofern wäre die Zahl 50% tatsächlich interessant.

Gibt es denn keinerlei Wertgutachten für das Haus?

Grundsätzlich wird die Gegenseite klagen müssen und ein gerichtlich angeordnetes Wertgutachten vorfinanzieren müssen. D.h. die gehen erst mal satt in Vorleistung.

Und Du solltest wohl besser parallel dazu einen Termin bei Deinem Anwalt machen.

Haus oder Haus und Grundstück ? Denn es ist oft so, dass der Wert des Hauses deutlich unter dem des Grundstückes liegt !