Kann man eine Straße einfach komplett sperren?

7 Antworten

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Die Straße gehört der Allgemeinheit. Um den Verkehr darauf zu regeln, gibt es Vorschriften. Unter anderem gibt es die Vorschrift, dass eine Sondernutzung der Straße, und nichts anderes ist eine Baustelle, genehmigt werden muß. Zuständig hierfür ist die Straßenverkehrsbehörde. Das bedeutet, dass eine Baustelle immer nur dann erlaubt ist, wenn auch eine Genehmigung vorliegt. Die Genehmigung wird regelmäßig mit Auflagen verbunden, z.B. die rechtzeitige Information der Anwohner bzw. Betroffenen.

Selbst bei einer Notmaßnahme auf der Straße wird eine Genehmigung erforderlich. In diesem Falle werden Sofortmaßnahmen (z.B. aufgraben der Fahrbahn) durch Firmen erforderlich. Die müssen aber zeitnah nachträglich eine Genehmigung einholen, damit dem Gesetz genüge getan wird. Nur über diese Genehmigung hat die Verkehrsbehörde den Überblick, wo Behinderungen und Maßnahmen vorliegen. So wird eine doppelte Beeinträchtigung ausgeschlossen (dort wo schon der Verkehr behindert wird, kann keine zweite Behinderung, z.B. durch Baumaßnahmen, genehmigt werden).


xXCrowdXx 
Fragesteller
 27.09.2015, 00:31

Informiert wurde keiner, weshalb es mich auch sehr geärgert hat. Länger geplant war es wohl auch, da andere Straßen auch gesperrt wurden, nur nicht komplett.

Danke für die ausführliche Antwort. Der Stern gehört dir :)

Nun, es kommt drauf an, ob es sich um eine Baumaßnahme der Stadt / Gemeinde oder des Kreises handelt, dann werden aber solche Maßnahmen angekündigt... Bei privaten Baumaßnahmen ist es auch Pflicht, dass man eine Genehmigung sich holt, auch dann wird es normalerweise angekündgit... 

xXCrowdXx 
Fragesteller
 22.09.2015, 17:06

Es wurde was an den Kanälen gemacht. Zuvor fand das auch an einer anderen Straße statt aber wir wurden nicht informiert, dass es auch bei uns gemacht wird. Die andere Straße war dann auch nicht komplett gesperrt.

Es gibt Ausnahmesituationen wo sofort gehandelt werden muss.In solchen Fällen kann auch die Sperrung einer Straße erforderlich sein.Nicht jede Havarie oder Gefahrenbeseitigung kann voraus gesehen werden und darum auch nicht angekündigt werden.Auch zur Dauer der Beseitigung kann nicht immer eine zufriedenstellende Auskunft erteilt werden.
Klar ist,für jeden betroffenen ist so ein Zustand ärgerlich aber damit muss man leben.

Kommt darauf an...

Wenn es eine länger vorher geplante Arbeit ist, werden Anwohner in der Regel vorher informiert, zumindest werden dann vorher z. B. Halte- oder Durchfahrtsverbote mit entsprechender Datumstafel aufgestellt.

Wenn es aber z. B. ein akuter Rohrbruch ist, dann kann man gar nicht vorher warnen.

Wenn es aufgrund einer Reparatur war, weil etwas beschädigt wurde (Unfall) kann man nicht vor warnen.