Kann man eine Speichelprobe im Massengentest verweigern?
Wenn die Polizei zum Beispiel in einer Kleinstadt alle Männer zwischen 20 und 40 Jahren zur Speichelprobe bittet.
Kann man sich da irgendwie drum drücken oder ist man gesetzlich verpflichtet die Probe abzugeben. Bzw. kann man sich ganz konkret weigern, wenn sie bei Einem vor der Tür stehen?
Schließlich weiß man ja nicht, welche Schandtaten man später gegebenenfalls noch begehen wird und in diesem Falle wäre man dann ja in der Gendatei und somit leichter auffind- und überführbar.
Dankeschön.
13 Antworten
Gesetzliche Grundlage für Massengentests ist in Deutschland § 81h Strafprozessordnung (StPO), der am 1. November 2005 in Kraft trat; jedoch wurden auch schon vorher umfangreiche Massengentests ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage durchgeführt (etwa Ronny Rieken). Die Proben und die daraus gewonnenen Daten müssen bei Nichtübereinstimmung mit der Spuren-DNA vernichtet werden; insbesondere dürfen die Daten nicht in der DNA-Analysedatei gespeichert werden. Die Teilnahme an einem solchen Massengentest nach § 81h StPO ist freiwillig, niemand kann dazu gezwungen und aus der Weigerung zur Teilnahme darf kein Verdacht geschlossen werden. Wegen der begrenzten Freiwilligkeit muss das Verfahren richterlich angeordnet werden.
danke. sehr gut.
Der bloße Verdacht eine, wenn auch schwere, Straftat begangen zu haben macht aus einem potentiell Verdächtigen noch lange keinen "Gefährder". Obwohl ich diesen Begriff auch nicht leiden kann. Der klingt mir zu sehr nach dem "ungesetzlichen Kämpfer" der USA, mit dem sie die Haager Konvention mit Füßen treten.
DH! Klar die hilfreichste Antwort.
Jeder der solche Maßnahmen verweigert ist in meinen Augen ein Held. Wenn ausreichend Leute solche Angriffe auf die Rechtsstaatlichkeit verhindern, werden solche Maßnahmen nicht mehr eingesetzt
Die Bitte der Polizei zum Massengentest zu kommen kannst Du freiwillig nachkommen. Die Polizei kann Dich dazu nicht zwingen. Allerdings wird dann die Staatsanwaltschaft bei Gericht beantragen Dich als Beschuldigter zu untersuchungen. Das Gericht schreibt Dir dann und dann bist Du verpflichtet zu diesem Massengentest. Wenn Du schriftlich stattdessen eine freiwillige "Einwilligung" unterschrieben hast, dann hast Du Dich eventl. zu mehr verpflichtet. Du solltest vorher Dich kundig machen, was in der freiwilligen "Einwilligung" steht und wie die gerichtlichen Auflagen überlicherweise lauten.
Jeder ist unschulgig solange nnicht das gegenteil bewießen wurde
Wer sich weigert, hat zwangsläufig etwas zu verbergen.
Und wenn man die daraus gewonnenen Daten vor der Feststellung der nicht Übereinstimmung anstatt in der "DNA-Analyse Datei" sagen wir mal in der "Spuren potentieller Gefährder Datei" speichert?