Kann man ein Auto auch in einem anderen Stadt/Dorf zulassen?
Es geht darum, dass ich mir ein neues Auto bei einem Händler kaufe und das zulassen des Autos der Händler kostenlos erledigt. So nun läuft mein Auto und alles immer auf mein Papa wegen den Prozenten. Ich wohne aber nicht mehr daheim, sondern 250km weiter weg. Das neue Auto soll aber auch wieder auf mein Papa laufen.Von daher habe ich das Kennzeichen von meiner alten Heimat. Kann der Autohändler das Auto zulassen, auch wenn Der Halter des Fahrzeugs einen komplett anderen Wohnsitz (250km) hat?
2 Antworten
Ich kenne keinen Händler der ein Auto in 250 KM Entfernung für dich zulässt. Die werden die Papiere dort zur Zulassungsstelle schicken und dein Vater kann es dann dort zulassen. Die Zulassungsstelle schickt die Unterlagen dann wieder zurück an den Händler. Kostet aber natürlich alles extra.
Du kannst doch aber dein Auto auch bei dir vor Ort auf deinen Namen zulassen. Wer der Versicherungsnehmer dann ist, ist doch völlig egal.
Nein, das geht nicht so.
Dein Vater läßt sich eine EVB Nummer ausstellen, er ist Halter und VN, du bist Fahrer und Bezahler. So wird es versicherungstechnisch am günstigsten.
Also bezahlst du zuerst dein Auto, und schickst deinem Vater die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) Dein Vater läßt das Auto zu. Nummernschild hast du ja bereits.
Andernfalls hättest du eine VN/Halter Trennung, also du Halter, dein Vater VN. Darauf gibt es Zuschläge und manche Gesellschaften lehnen diese Konstellation auch ab. Zumal ihr nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt, darauf gibt es oft nochmal einen Zuschlag.
Das macht die paar Euronen nicht wett, die du beim Händler kostenlos hast. Frag den Händler doch was er vom Preis abläßt, wenn du dein Auto selbst zuläßt. (Ausstellung der Papiere glaub um 45€, Schilder je 15€)