Kann man das lebenslange Wohnrecht auch finanziell geltend machen?

4 Antworten

das wird ausgerechnet.. also wenn z.B du ein haus gekauft hast in dem einen älltere frau wohnrecht hat , dann muß errechnet werden wie hoch ihre miete wäre wenn sie eine zahlen müßte . plus die zu erwartende lebenszeit... ergibt die "" abfindung ""  für die dame... dann kommt sicher noch ein betrag drauf... überzeugungszahlung  :o)  , kann teuer werden... und sie muß einverstanden sein

Wem gegenüber willst Du es denn finanziell geltend machen und warum?

Ja,  du sparst dir die Umzugskosten. 

Es ist nicht für mich sonder ich möchte es für meine Mutter wissen sieund mein Vater wohnen beide noch in unserem Elternhaus.