Kann man bei Vermietung von Haus und Garten einen Festpreis als Miete berechnen oder muss man einen qm-Preis angeben?

6 Antworten

Der örtliche Mietspiegel, wenn es Deinen gibt, vermittelt Dir Informationen zum vorgesehenen Mietpreis. (Meistens werden darin aber keine Angaben für Häuser gemacht, da zu wenige vermietet werden.)

Der Mietspiegel von Immoscout, wo Neuvermietungen der Region angegeben werden, kann Dir helfen.

Und natürlich Deine eigenen Erfahrungen in der Region, wo das Haus steht.

Gib bloß ja nicht einen Preis pro m² an. Häuser, die auch noch einen Garten drum herum haben, sind so schwer miteinander zu vergleichen, weil so viele Faktoren rein spielen.

Mietinteressenten schauen sich Häuser samt Gärten an und überlegen dann, ob sie bereit sind, den geforderten Pauschalpreis zzgl. Betriebskostenpauschale zu akzeptieren. Fangen sie an, anhand eines m²-Preises rum zu feilschen, kannst Du sie sowieso vergessen.

Wohnfläche bestenfalls als ca.-Fläche im Mietvertrag angeben.

Natürlich kann man einen Festpreis vereinbaren, dies ist der übliche Weg.

wir haben vertagsfreiheit?

nur ist es immer schlecht wenn man die grenzen nicht kar bescheibt? das könnte zu konflikte führen?

Muß man nicht.

Üblicherweise wird die Wohnfläche und die Gesamtmiete, besser gesagt, Gesamtnettomiete (ohne Betriebskosten), angegeben bzw. vertraglich vereinbart.

Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart, werden extra angegeben.

Du kannst einen Festpreis vereinbahren. Ich empfehle aber im Vertrag ausdrücklich zu formulieren, dass es keine Absprache bezgl. der Wohnfläche gibt.