Mieter zerstören (Haus+Garten) nach einer Räumungsklage und verlangen Kaution....was tun?

7 Antworten

Die Kaution ist ja genau dafür gedacht, das bei Auszug Schäden welche vorhanden sind gedeckt werden durch diese.

Und genau so verrechnet ihr auch die Kaution, Schäden und ausstehende Miete werden von der Kaution abgezogen, Rest der Kaution überweist ihr den ehemaligen Mieter, bleibt kein Rest übrig sondern es reicht nicht müsst ihr den Rest bei demjenigen Einklagen, das der nicht zahlen kann ist leider eine andere Sache, aber auf alle Fälle einen Titel besorgen, irgendwann hat derjenige vielleicht wieder ein Einkommen.

Und was der Ex-Mieter erstmal behauptet wegen "kein Geld" kann euch egal sein, ab vor Gericht und die Restschuld einklagen.

Gut geschrieben. Bei dem Einklagen sollte man aber abwägen, ob sich die Sache lohnt. Als Kläger muss man in Vorleistung gehen, die Gerichtskosten und Vollstreckungskosten hat man erstmal selber zu zahlen.

... das ist mir zu wirr. Ein Vermieter weiß doch, wie in solchen Angelegenheiten vorzugehen ist und welche Fristen hier laufen und das nun gutes Geld hinterher geworfen werden muß. Viel Glück und frage ggf. Deinen Juristen oder Verwalter.

Das sieht nicht gut aus, da kommen wahrscheinlich größere finanzielle Verluste auf dich zu. Es ist sinnvoll, die Schäden mit Filmaufnahmen oder Fotos zu dokumentieren und sich ein schriftliches Schadensprotokoll von einem Zeugen unterschreiben zu lassen. Dann würde ich die Schäden schriftlich den Mietern mitteilen und von ihnen Zahlung der Schäden verlangen. Falls die Mieter, die den Mietvertrag unterschrieben haben wirklich zahlungsunfähig sind und auch mit Pfändungen nichts zu holen ist, sieht es mit der Bezahlung deiner Forderungen erstmal schlecht aus.

Die Kaution würde ich dem Mieter nicht zurückgeben. Es ist rechtens, Mietrückstände mit der Kaution zu verrechnen. Ebenso darf der Vermieter Schäden, die durch mutwilliges Verhalten des Mieters entstanden sind auf die Kaution anrechenen.

http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung-mietkaution-rueckzahlung.html

Zur Polizei und Anzeige wegen Sachbeschädigung erstatten. davon hast du zwar nichts, aber diese Leute werden dafür bestraft. Vielleicht hält es sie davon ab, die gleiche Nummer woanders wieder abzuziehen. 

natürlich kannst du sie zusätzlich wegen Betruges anzeigen, wenn sie die Miete einfach nicht zahlen.

Die Kaution behältst du auf jeden Fall ein. Die ist ja genau wegen der Mietrückstände und Schäden eingerichtet.

Zunächst darfst Du bei der Sicherung deiner Forderungen keinen Fehler machen, sonst ist alles futsch.

Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter immer die Möglichkeit geben, die Mängel selbst zu beseitigen. Das heißt konkret, dass Du den Mieter nachweislich (!) anschreiben musst, darin die Mängel auflistest und hier eine Frist zur Beseitigung stellst. Zusätzlich musst Du ankündigen, dass Du bei Fristablauf eine Firma beauftragst und die Kosten in Rechnung stellst.

Beauftragst Du gleich eine Firma, dann wird das Gericht deine Forderung abschmettern.

Kommt der Mieter der Aufforderung nicht nach und zahlt anschließend auch keine Rechnung, kannst Du das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, was mittlerweile auch Online geht. Den Anwalt brauchst Du also nicht.

ACHTUNG: Bei Schäden an der Mietsache musst Du schnell handeln. Nach § 548 BGB verjähren deine Ersatzansprüche bereits nach 6 Monaten. Das heißt: Spätestens 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache musst Du einen Mahnbescheid vorliegen haben.

Später wird dann ein Gerichtsvollzieher feststellen, ob die Mieter tatsächlich zahlungsunfähig ist. Ich hoffe, Du hast wenigstens eine Kaution?

es wird doch geschrieben, das sie diese zurück wollen

nach einer Zwangsräumung muß man den Ex-Mieter wieder in die Wohnung lassen, um Mängel, bzw. mutwillige Zerstörungen zu beseitigen? Da muß man dann aber dabeben stehen bleiben...

@Bitterkraut

Da muß man dann aber dabeben stehen bleiben...

Nicht zwingend. Der Mieter hat nach erfolgter Zwangsräumung kein Hausrecht mehr. Will er sich dort wieder einquartieren, kommt die Polizei.