Kann man 40 Sozialstunden auch abbezahlen?
Hallo hatte heute eine gerichtsverhandlung wegen stöhrung des öffenlich friedens wurde nach jugendstrafrecht verurteilt,,ich habe so ne bombendrohung gemacht mal vor ein jahr das wurde ich angezeigt und und dan kahm die polizei mit hausdurchsuchung und so ganze programm beschlagnahmungen verhörungen dan die kosten des einsatzen knapp 1000€ an polizei und sicherheitbeamten der flughafen ..undso ..naja aujedenfall muss ich jetzt 40 souialstunden machen und des wird nicht in mein führungszeugnis stehen die sache habe auch keine anzeige muss auch die gerichtskosten nichts zahlen und krieg mein beschlagnahmten sachen zurück..
naja habe vergessen zu fragen ob ich die sozialstunden abbezahlen kann..wisst ihr des? oder musste ich des im gericht sagen ? weil die verhandlung ist ja jetzt abgeschlossen..
10 Antworten
Dann wären es ja keine Sozialstunden, Du Dummi.Man soll ja nicht seinen reichen Pappi vorschicken, sondern was lernen bei der Sache. Am besten fängst Du mal mit Deutsch an, oder willst Du uns verarschen? In so einer üblen Sprache zu erzählen, was man alles schon verbockt hat und das dann auch noch öffentlich zu erzählen und die Frechheit zu besitzen so eine blöde Frage zu stellen. Glaubst Du nicht, dass der Richter weiß, was er macht. Offensichtlich hast Du gar nichts verstanden. Ich habe da auch keine große Hoffnung, dass aus Dir noch ,mal was wird, wenn Du jetzt nicht langsam Dein bisschen Verstand zusammen nimmst." Hey, verstesch,was ich main alda?"
Wenn du soviel Geld hast, solltest du besser einen Deutsch-Privatlehrer davon bezahlen! Das ist ja grausam!!!
Wenn das Gericht gewollt hätte, dass du zahlst, hätte es eine Geldstrafe verhängt.
Aber der Richter wollte offensichtlich, dass du mal ausnahmsweise was spürst, in diesem Leben...!!
Hat der Richter nichts von "ersatzweise XY Euro Strafe" gesagt? Dann musst du sie ableisten oder wanderst ins Gefägnis. Das urteil wird dir sicherlich auch noch zugeschickt. Da kannst du es nochmal nachlesen.
Also, da hast du ja deine Antwort schon. Du kannst höchstens deinen anwalt fragen, ob er da eine Möglichkeit sieht.
Hier wäre zu unterscheiden ob die Strafe als eine Weisung nach § 10 JGG oder eine Auflage nach § 15 JGG ausgeurteilt wurde. Bei Letzterem ist eine Wandlung in eine Geldauflage unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie ich bereits schrieb.
Unter Angabe nachweisbarer und stichhaltiger Gründe, wie z.B.: Beginn einer Berufsausbildung oder Aufnahme einer Arbeitstätigkeit, können Sie beim Gericht beantragen, diese Sozialstunden nachträglich in eine Geldauflage umzuwandeln.
Die Sozialstunden stellen an sich eine erzieherische Maßnahme im Sinne des JGG (Jugendgerichtsgesetz) dar.
40 Sozialstunden sind viel zu wenig, zumal du ja schon angeblich in einem Altenheim arbeitest.
nö nur wenn ich die nicht abarbeite dan werde ich in gewarsam genommen und muss dort arbsitzen oder arbeiten